FWA
2000 Spalte 1013ff Internationale Organisationen: UNSCOM
(United Nations Special Commission for the Elimination of Iraq�s
Weapons of Mass Destruction)
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3.4. 1991 durch Resolution 687 des UN-Sicherheitsrats als dessen
Hilfsorgan,
Sitz:
c/o United Nations, Room S-3120G, New York NY 10017, USA, Tel.:
(001) 212-9633022,
Fax: -9633922,
Internet:
http://www.un.org/Depts/unscom
Ziel:
Erfüllung der Resolution 687 und ergänzender Resolutionen.
Die Resolution 687 verpflichtet den Irak zur Vernichtung, Beseitigung
oder Unschädlichmachung aller seiner atomaren, biologischen
oder chemischen Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) sowie der
ballistischen Raketen mit einer Reichweite von mehr als 150km, zur
Zerstörung aller diesbezüglichen Forschungs-, Entwicklungs-
und Produktionsstätten und zum Verzicht auf die künftige
Entwicklung oder die Beschaffung solcher Waffen. Eventuelle Kernwaffen
oder kernwaffenfähiges Material sind zur Verwahrung und Beseitigung
der ausschließlichen Kontrolle der Internationalen Atomenergieorganisation
(IAEO) zu unterstellen, die ebenfalls Inspektionen durchführt.
Mitglieder
(Vertreter aus 21 Staaten): Australien, Belgien, VR China, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Großbritannien, Indonesien, Italien,
Japan, Kanada, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich,
Polen, Rußland, Schweden, Tschechische Republik, USA und Venezuela.
Organe:
Die halbjährlich tagende Sonderkommission besteht aus
Delegierten der 21 durch den UN-Generalsekretär ernannten Mitgliedstaaten
sowie dem Exekutivpräsidenten: Richard Butler (Australien)
und dessen Stellvertreter. Das Hauptquartier der UNSCOM und das
Büro des Exekutivpräsidenten befinden sich in New York,
das Überwachungs- und Verifizierungszentrum in Bagdad (Irak),
ein Vor-Ort-Büro in Bahrain.
Finanzierung:
Die Tätigkeit der UNSCOM und der Inspektoren wird durch freiwillige
Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert. Die Kosten für
die Vernichtung der Massenvernichtungswaffen müssen vom Irak
getragen werden.
Aktivitäten:
Ende Juli 1998 erklärte die IAEO in einem Bericht über
ihre Kontrollen, der Irak habe niemals Nuklearwaffen besessen. Am
5.8. 1998 beschließt die irakische Nationalversammlung die
Beendigung der Zusammenarbeit mit den UN-Waffeninspekteuren von
UNSCOM und IAEO, auch aus Protest gegen die weiterhin bestehenden
Wirtschaftssanktionen. Angesichts eines möglichen amerikanischen
Militärschlages zog die UNSCOM ihr Personal am 16.12. 1998
aus dem Irak ab. In der Sicherheitsrats-Sitzung am 9.4. 1999 erklärten
Experten aus der vom Sicherheitsrat am 30.01. 1999 eingesetzten
und vom brasilianischen UN-Botschafter Celso Amorim geleiteten
drei Expertengruppen, die sich mit dem Stand der Abrüstung
und der humanitären Situation im Irak befassen, der Irak habe
die Abrüstungsforderungen der UNSCOM größtenteis
erfüllt, Informationslücken bestünden jedoch weiterhin
im Bereich der chemischen und biologischen Waffen. Sie sprachen
sich zudem für eine rasche Rückkehr internationaler Inspektoren
in den Irak aus. Richard Butler, dem von Rußland, Frankreich
und China vorgeworfen wird, für die USA und Israel Spionage
betrieben anstatt die Abrüstung überwacht zu haben, trat
Ende Juni 1999 von seinem Amt als Leiter der UNSCOM zurück.
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