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UNSCOM UN-Sonderkommission für die Vernichtung der Massenvernichtungswaffen im Irak

FWA 2000 Spalte 1013ff Internationale Organisationen: UNSCOM

(United Nations Special Commission for the Elimination of Iraq�s Weapons of Mass Destruction)

* 3.4. 1991 durch Resolution 687 des UN-Sicherheitsrats als dessen Hilfsorgan,

Sitz: c/o United Nations, Room S-3120G, New York NY 10017, USA, Tel.: (001) 212-9633022,
Fax: -9633922,

Internet: http://www.un.org/Depts/unscom

Ziel: Erfüllung der Resolution 687 und ergänzender Resolutionen.
Die Resolution 687 verpflichtet den Irak zur Vernichtung, Beseitigung oder Unschädlichmachung aller seiner atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) sowie der ballistischen Raketen mit einer Reichweite von mehr als 150km, zur Zerstörung aller diesbezüglichen Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstätten und zum Verzicht auf die künftige Entwicklung oder die Beschaffung solcher Waffen. Eventuelle Kernwaffen oder kernwaffenfähiges Material sind zur Verwahrung und Beseitigung der ausschließlichen Kontrolle der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) zu unterstellen, die ebenfalls Inspektionen durchführt.

Mitglieder (Vertreter aus 21 Staaten): Australien, Belgien, VR China, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Rußland, Schweden, Tschechische Republik, USA und Venezuela.

Organe: Die halbjährlich tagende Sonderkommission besteht aus Delegierten der 21 durch den UN-Generalsekretär ernannten Mitgliedstaaten sowie dem Exekutivpräsidenten: Richard Butler (Australien) und dessen Stellvertreter. Das Hauptquartier der UNSCOM und das Büro des Exekutivpräsidenten befinden sich in New York, das Überwachungs- und Verifizierungszentrum in Bagdad (Irak), ein Vor-Ort-Büro in Bahrain.

Finanzierung: Die Tätigkeit der UNSCOM und der Inspektoren wird durch freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert. Die Kosten für die Vernichtung der Massenvernichtungswaffen müssen vom Irak getragen werden.

Aktivitäten: Ende Juli 1998 erklärte die IAEO in einem Bericht über ihre Kontrollen, der Irak habe niemals Nuklearwaffen besessen. Am 5.8. 1998 beschließt die irakische Nationalversammlung die Beendigung der Zusammenarbeit mit den UN-Waffeninspekteuren von UNSCOM und IAEO, auch aus Protest gegen die weiterhin bestehenden Wirtschaftssanktionen. Angesichts eines möglichen amerikanischen Militärschlages zog die UNSCOM ihr Personal am 16.12. 1998 aus dem Irak ab. In der Sicherheitsrats-Sitzung am 9.4. 1999 erklärten Experten aus der vom Sicherheitsrat am 30.01. 1999 eingesetzten und vom brasilianischen UN-Botschafter Celso Amorim geleiteten drei Expertengruppen, die sich mit dem Stand der Abrüstung und der humanitären Situation im Irak befassen, der Irak habe die Abrüstungsforderungen der UNSCOM größtenteis erfüllt, Informationslücken bestünden jedoch weiterhin im Bereich der chemischen und biologischen Waffen. Sie sprachen sich zudem für eine rasche Rückkehr internationaler Inspektoren in den Irak aus. Richard Butler, dem von Rußland, Frankreich und China vorgeworfen wird, für die USA und Israel Spionage betrieben anstatt die Abrüstung überwacht zu haben, trat Ende Juni 1999 von seinem Amt als Leiter der UNSCOM zurück.


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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.