FWA
2000 Spalte 1016f
ECOSOC
Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council) Zentralorgan
für wirtschaftliche und soziale Fragen unter der Autorität
der UNGA; keine Exekutivbefugnisse, sondern Lenkungs- und Koordinierungsstelle.
Der ECOSOC besteht aus 54 Mitgliedern, von denen jährlich 18
Mitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden.
Er tagt halbjährlich, jeder Mitgliedstaat hat eine Stimme.
Aufgaben: Durchführung oder Anregung von Untersuchungen
zu wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und humanitären
Fragen; Empfehlungen an UN-Mitglieder und -Organe; Einberufung internationaler
Konferenzen; Verbindung zu den autonomen Organisationen. ECOSOC
verfügt über eine Vielzahl von Nebenorganen. Dazu gehören
Ständige Ausschüsse (Kommission für Wohnungs- und
Siedlungswesen, Ausschuß für NGOs, Ausschuß für
Verhandlungen mit zwischenstaatlichen Organisationen, Kommission
für transnationale Unternehmen); neun funktionale Kommissionen:
für Bevölkerung und Entwicklung (47 Mitglieder), Menschenrechte
(53), Soziale Entwicklung (46), Rechtsstellung der Frauen (45),
Drogen (53), Statistik (24), Nachhaltige Entwicklung (53), Verbrechensverhütung
und Strafrechtspflege (40), Wissenschaft und Technologie der Entwicklung
(53); fünf Regionale Wirtschaftskommissionen, deren Tätigkeiten
sich nicht auf einzelne Staaten beschränken, sondern die zum
Zweck des wirtschaftlichen Aufbaus und der Integration regionale
Initiativen und Strategien fördern.
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