Aktuell
Staaten
Buch
CD-ROM
Wissensquiz
Bücher Tauschbörse


Links


FAQ





Archivrubriken Staaten - Umwelt - Internationale Organisationen - Deutschland, Österreich, Schweiz - Wirtschaft



Internationale Organisationen: UNHCR

WA 2000 Spalte 1023f

UNHCR Die Tätigkeit des UNHCR

Als der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) am 1.1. 1951 seine Arbeit aufnahm, bestand seine zunächst auf drei Jahre befristete Aufgabe darin, 1,2 Mio. Flüchtlingen zu helfen, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs heimatlos waren. Seit 1954 wird das UNHCR-Mandat von der UN-Generalversammlung regelmäßig um fünf Jahre verlängert. UNHCR wurde 1954 und 1981 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Hauptfunktionen des UNHCR sind heute, Flüchtlingen internationalen Rechtsschutz zu gewähren und dauerhafte Lösungen für ihre Probleme zu suchen.

Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des UNHCR bilden die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.7. 1951, die 1967 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt wurde, das alle zeitlichen und geographischen Einschränkungen bei der Flüchtlingshilfe aufhob. Bis Februar 1999 hatten 137 Staaten die Konvention und/oder das Protokoll unterzeichnet und sich damit zur Zusammenarbeit mit dem UNHCR in Flüchtlingsfragen verpflichtet. Nach der völkerrechtlich verbindlichen Definition in der Flüchtlingskonvention gilt eine Person dann als Flüchtling, wenn sie »aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.« – Der Schutz und die Hilfsleistungen von UNHCR werden unabhängig von Rasse, Religion, der politischen Meinung und des Geschlechts gewährt. Zentrale Bedeutung hat dabei die Verhinderung von Abschiebungen oder Zurückweisungen in ein Land, in denen Flüchtlingen Verfolgung droht. Zudem widmet sich UNHCR besonders den Bedürfnissen von Kindern und der Gleichstellung von Mann und Frau.

Schutz für Binnenflüchtlinge: In jüngster Zeit erstreckten sich die UNHCR-Hilfsleistungen nicht mehr allein auf Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch auf Binnenvertriebene und auf Menschen, die vor innerstaatlichen Konflikten und Menschenrechtsverletzungen fliehen. Wegen der wachsenden Zahl von Binnenflüchtlingen beschloß das UNHCR-Exekutivkomitee 1993, die Hilfsmaßnahmen für diese Gruppe auszuweiten. Für Binnenflüchtlinge, die u.a. in Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien (Kosovo), Sierra Leone, Burundi und Aserbaidschan betreut werden, gibt es jedoch keine verbindlichen Regelungen über den Rechtsschutz.

Programme: Neben der Soforthilfe bei Massenfluchten (Grundversorgung mit Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Unterkünften, Kleidung, Medikamenten) und der längerfristigen Versorgung für Flüchtlinge in Wartesituationen strebt UNHCR vor allem dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge an. Hierbei gibt es drei Alternativen: Freiwillige Rückkehr in das Heimatland: UNHCR bemüht sich besonders darum, daß Flüchtlinge freiwillig, in Sicherheit und Würde in ihre Heimat zurückkehren können. Bei den Repatriierungsprogrammen soll besonders das Selbsthilfepotential der Betroffenen (selbständige Gestaltung von Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten) gestärkt werden. Sind diese Programme erfolgreich, können meistens weitere Flüchtlingswellen verhindert werden.

Eingliederung in das Erstasylland: Wenn eine Rückkehr in das Heimatland nicht möglich ist, erhalten Flüchtlinge durch Integrationsprogramme Unterstützung, um sich im Aufnahmeland eine Existenz aufbauen zu können. Ziel ist es hierbei, Flüchtlinge anderen Ausländern und möglichst den Staatsbürgern des asylgewährenden Landes gleichzustellen.

Umsiedlung in ein Drittland, wenn Flüchtlinge auf Dauer nicht im Erstasylland bleiben können.

Bilanz: Von 1951 bis Ende 1998 hat UNHCR weit über 30 Mio. Menschen bei der Rückkehr in ihr Heimatland oder der Integration in ein anderes Land geholfen. Anfang 1998 standen über 22 Mio. Flüchtlinge und Menschen in flüchtlingsähnlichen Situationen unter dem Mandat von UNHCR (12 Mio. Flüchtlinge, 0,9 Mio. Asylsuchende, 3,5 Mio. Rückkehrer, 5,9 Mio. Binnenvertriebene). Schätzungen zufolge liegt die Gesamtzahl der Flüchtlinge (einschließlich der im eigenen Land Vertriebenen) jedoch bei fast 50 Mio. Menschen.

Sonder- und Soforthilfeprogramme 1998 betrafen vor allem folgende Regionen: Afrika: Ruanda, Dem. Rep. Kongo, Kongo, Tansania, Burundi, Zentralafrikanische Rep., Somalia, Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Sudan; Sierra Leone; Repatriierungsprogramme nach Liberia, Angola, Mali; Asien: Kambodscha, Tadschikistan; Repatriierungsprogramme nach Afghanistan, Myanmar und Sri Lanka; Europa: Bosnien-Herzegowina, GUS-Staaten; Lateinamerika: Guatemala.

Schwerpunkt 1999 ist die Rückführung von Flüchtlingen in das Kosovo.

Kooperation: UNHCR arbeitet eng mit anderen Organisationen des UN-Systems zusammen: Welternährungsprogramm (WFP), Weltgesundheitsorganisation (WHO), Entwicklungsprogramm der UN (UNDP) und Kinderhilfswerk (UNICEF). Eine wichtige Partnerschaft besteht auch mit dem Internationalen Roten Kreuz (IKRK) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Die Kooperation mit Streitkräften und Friedenssicherungstruppen bildete zuletzt eine grundlegende Voraussetzung für eine wirkungsvolle Arbeit des UNHCR in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. – UNHCR hat in den letzten Jahren seine eigene Operationstätigkeit ausgebaut, überträgt aber die von ihm finanzierten Projekte zum Großteil weiterhin privaten Hilfswerken und den zuständigen Stellen des jeweiligen Aufnahmelandes.

Zurück


 

Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.