WA 2000 Spalte
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UNHCR Die
Tätigkeit des UNHCR
Als der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge
(UNHCR) am 1.1. 1951 seine Arbeit aufnahm, bestand seine zunächst
auf drei Jahre befristete Aufgabe darin, 1,2 Mio. Flüchtlingen
zu helfen, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs heimatlos waren.
Seit 1954 wird das UNHCR-Mandat von der UN-Generalversammlung regelmäßig
um fünf Jahre verlängert. UNHCR wurde 1954 und 1981 mit
dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Hauptfunktionen
des UNHCR sind heute, Flüchtlingen internationalen Rechtsschutz
zu gewähren und dauerhafte Lösungen für ihre Probleme
zu suchen.
Die Rahmenbedingungen
für die Tätigkeit des UNHCR bilden die Genfer Flüchtlingskonvention
vom 28.7. 1951, die 1967 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt wurde,
das alle zeitlichen und geographischen Einschränkungen bei der
Flüchtlingshilfe aufhob. Bis Februar 1999 hatten 137 Staaten
die Konvention und/oder das Protokoll unterzeichnet und sich damit
zur Zusammenarbeit mit dem UNHCR in Flüchtlingsfragen verpflichtet.
Nach der völkerrechtlich verbindlichen Definition in der Flüchtlingskonvention
gilt eine Person dann als Flüchtling, wenn sie »aus begründeter
Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes
befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz
dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen
nicht in Anspruch nehmen will.« – Der Schutz und die Hilfsleistungen
von UNHCR werden unabhängig von Rasse, Religion, der politischen
Meinung und des Geschlechts gewährt. Zentrale Bedeutung hat dabei
die Verhinderung von Abschiebungen oder Zurückweisungen in ein
Land, in denen Flüchtlingen Verfolgung droht. Zudem widmet sich
UNHCR besonders den Bedürfnissen von Kindern und der Gleichstellung
von Mann und Frau.
Schutz für
Binnenflüchtlinge: In jüngster Zeit erstreckten sich
die UNHCR-Hilfsleistungen nicht mehr allein auf Flüchtlinge im
Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch auf Binnenvertriebene
und auf Menschen, die vor innerstaatlichen Konflikten und Menschenrechtsverletzungen
fliehen. Wegen der wachsenden Zahl von Binnenflüchtlingen beschloß
das UNHCR-Exekutivkomitee 1993, die Hilfsmaßnahmen für
diese Gruppe auszuweiten. Für Binnenflüchtlinge, die u.a.
in Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien (Kosovo), Sierra Leone, Burundi
und Aserbaidschan betreut werden, gibt es jedoch keine verbindlichen
Regelungen über den Rechtsschutz.
Programme:
Neben der Soforthilfe bei Massenfluchten (Grundversorgung mit Trinkwasser,
Nahrungsmitteln, Unterkünften, Kleidung, Medikamenten) und der
längerfristigen Versorgung für Flüchtlinge in Wartesituationen
strebt UNHCR vor allem dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge
an. Hierbei gibt es drei Alternativen: Freiwillige Rückkehr
in das Heimatland: UNHCR bemüht sich besonders darum, daß
Flüchtlinge freiwillig, in Sicherheit und Würde in ihre
Heimat zurückkehren können. Bei den Repatriierungsprogrammen
soll besonders das Selbsthilfepotential der Betroffenen (selbständige
Gestaltung von Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten) gestärkt
werden. Sind diese Programme erfolgreich, können meistens weitere
Flüchtlingswellen verhindert werden.
Eingliederung
in das Erstasylland: Wenn eine Rückkehr in das Heimatland
nicht möglich ist, erhalten Flüchtlinge durch Integrationsprogramme
Unterstützung, um sich im Aufnahmeland eine Existenz aufbauen
zu können. Ziel ist es hierbei, Flüchtlinge anderen Ausländern
und möglichst den Staatsbürgern des asylgewährenden
Landes gleichzustellen.
Umsiedlung in
ein Drittland, wenn Flüchtlinge auf Dauer nicht im Erstasylland
bleiben können.
Bilanz:
Von 1951 bis Ende 1998 hat UNHCR weit über 30 Mio. Menschen bei
der Rückkehr in ihr Heimatland oder der Integration in ein anderes
Land geholfen. Anfang 1998 standen über 22 Mio. Flüchtlinge
und Menschen in flüchtlingsähnlichen Situationen unter dem
Mandat von UNHCR (12 Mio. Flüchtlinge, 0,9 Mio. Asylsuchende,
3,5 Mio. Rückkehrer, 5,9 Mio. Binnenvertriebene). Schätzungen
zufolge liegt die Gesamtzahl der Flüchtlinge (einschließlich
der im eigenen Land Vertriebenen) jedoch bei fast 50 Mio. Menschen.
Sonder- und
Soforthilfeprogramme 1998 betrafen vor allem folgende Regionen:
Afrika: Ruanda, Dem. Rep. Kongo, Kongo, Tansania, Burundi, Zentralafrikanische
Rep., Somalia, Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Sudan; Sierra Leone;
Repatriierungsprogramme nach Liberia, Angola, Mali; Asien: Kambodscha,
Tadschikistan; Repatriierungsprogramme nach Afghanistan, Myanmar und
Sri Lanka; Europa: Bosnien-Herzegowina, GUS-Staaten; Lateinamerika:
Guatemala.
Schwerpunkt
1999 ist die Rückführung von Flüchtlingen in das
Kosovo.
Kooperation:
UNHCR arbeitet eng mit anderen Organisationen des UN-Systems zusammen:
Welternährungsprogramm (WFP), Weltgesundheitsorganisation (WHO),
Entwicklungsprogramm der UN (UNDP) und Kinderhilfswerk (UNICEF). Eine
wichtige Partnerschaft besteht auch mit dem Internationalen Roten
Kreuz (IKRK) und der Internationalen Organisation für Migration
(IOM). Die Kooperation mit Streitkräften und Friedenssicherungstruppen
bildete zuletzt eine grundlegende Voraussetzung für eine wirkungsvolle
Arbeit des UNHCR in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. – UNHCR
hat in den letzten Jahren seine eigene Operationstätigkeit ausgebaut,
überträgt aber die von ihm finanzierten Projekte zum Großteil
weiterhin privaten Hilfswerken und den zuständigen Stellen des
jeweiligen Aufnahmelandes.
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