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Internationale Organisationen: WEU

FWA 2000 Spalte 1036f

WEU Westeuropäische Union, Western European Union, Union de l'Europe occidentale

Sitz (Sekretariat): 4 rue de la Régence, B-1000 Brüssel Tel.: (0032) 2-5004411, Fax: -5113270 Internet: http://www.weu.int

Gründung am 23.10. 1954 im Rahmen der Pariser Verträge als kollektiver Beistandspakt; in Kraft seit 6.5. 1955.
Die WEU verfügt über keine eigene militärische Organisation.

Ziele: Sicherheit der Partner durch automatischen Beistand, »europäischer Pfeiler« der NATO.

Heute ist die WEU de facto nur ein sicherheitspolitisches Konsultationsforum; sie soll aber zur Verteidigungskomponente der Europäischen Union (EU) ausgebaut werden.

Vollmitglieder (zehn Staaten, die NATO- und EU-Mitglieder sind): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland (seit 1995), Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal (seit 1989) und Spanien (seit 1989).

Assoziierte Mitglieder (sechs NATO-Staaten, die nicht EU-Mitglieder sind): Island, Norwegen und Türkei sowie seit 11.5. 1999 Polen, die Tschechische Republik und Ungarn; sie sind den Vollmitgliedern nahezu gleichgestellt.

Assoziierte Partner (sieben mittel- und osteuropäische Staaten): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei und Slowenien.

Beobachter (fünf): Die EU-Staaten Dänemark (auch NATO-Mitglied), Finnland, Irland, Österreich und Schweden.

Hauptorgane: Der Rat der Außen- und/oder Verteidigungsminister tagt halbjährlich und trifft die politischen Entscheidungen. Unterorgane sind das 1989 gegründete Institut für Sicherheitsstudien in Paris (Arbeitsaufnahme 1990) sowie das 1993 geschaffene Satellitenzentrum in Torrejón de Ardoz (Spanien). Das Sekretariat in Brüssel untersteht dem Generalsekretär José Cutileiro (Portugal), dessen Amtszeit im November 1999 endet. Die in Paris halbjährlich tagende WEU-Versammlung aus 115 Abgeordneten der zehn Vollmitglieder richtet Empfehlungen an den Rat. Die Präsidentschaft hat Lluís Maria de Puig (Spanien).

Personal: Rund 200 in Brüssel, Paris und Torrejón.

Finanzierung durch die zehn Vollmitglieder (Haushalt vertraulich).

Entwicklung: Zahlreiche Versuche, die WEU zum »europäischer Pfeiler der NATO« auszubauen, blieben erfolglos. Ihre angestrebte Rolle im europäischen Krisenmanagement kann die WEU erst ausfüllen, wenn die Einzelheiten ihrer geplanten Arbeitsteilung mit der NATO abschließend geklärt sind und das Verhältnis zur EU auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt ist. Der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (7.2. 1992, in Kraft am 1.11. 1993) sah zwar die Einbeziehung der WEU in die Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU als »integraler Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union« (Verteidigungskomponente der EU) vor. Doch auf dem EU-Gipfel in Amsterdam vom 16./17.6. 1997 scheiterten Deutschland, Frankreich und Belgien mit ihren weitreichenden Vorschlägen zur Einbindung der WEU v.a. am Widerstand Großbritanniens und der neutralen Staaten. Im Vertrag von Amsterdam, der am 1.5. 1999 in Kraft trat, wird lediglich das Ziel bekräftigt, »die WEU stufenweise zur Verteidigungskomponente der Europäischen Union auszubauen«. Bislang wurde die WEU nur mit begrenzten Aufgaben betraut -
etwa mit der Entsendung von beratenden Polizeikontingenten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien. Sie hat zwar begonnen, eine Strategieplanungs- und Frühwarneinheit aufzubauen, doch sind die Mittel dafür unzureichend. Das Satellitenzentrum verfügt nicht über genügend Satelliten, um die gewünschte Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Notwendigkeit einer eigenständigen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) wurde auch auf dem Jubiläumsgipfel der NATO vom 23.-25.4. 1999 in Washington hervorgehoben (NATO).
Auf der Ratstagung in Bremen am 10./11.5. 1999 verständigten sich die (mit den assoziierten und Beobachterstaaten 28) Außen- und Verteidigungsminister darauf, daß die Vorarbeiten für eine Integration der WEU in die EU und der Herstellung einer gemeinsamen militärischen Handlungsfähigkeit Europas (ESVI) Ende des Jahres 2000 abgeschlossen sein sollten. Die Aufgaben der WEU im Bereich der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung (Petersberger Aufgaben) sollen von der EU übernommen und neue Institutionen für die Sicherheitspolitik geschaffen werden. Die im WEU-Vertrag enthaltene militärische Beistandsverpflichtung wird auch künftig nur für zehn EU-Staaten (ohne Dänemark, Finnland, Irland, Österreich und Schweden) gelten, die derzeit der WEU angehören. Dieser Schritt wurde vom EU-Gipfel in Köln am 3./4.6. 1999 bestätigt.


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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.