FWA
2000 Spalte 1063
Ausschuß der Regionen (AdR)
Gründung am 1.11. 1993 mit Inkrafttreten des EU-Vertrags
als beratender Ausschuß aus Vertretern der regionalen und
lokalen Gebietskörperschaften; konstituierende Sitzung am 9./10.3.
1994. Durch den Vertrag von Amsterdam (1999) wurde die Verpflichtung
zur Anhörung des AdR erweitert und die fakultative Konsultation
durch das EP eingeführt.
Aufgaben:
Der AdR muß von Rat oder Kommission gehört werden bei
Beschlüssen, die die Verantwortlichkeit lokaler und regionaler
Behörden unmittelbar betreffen: in weiten Bereichen der Verkehrspolitik,
bei Beschäftigung und Sozialpolitik, Fördermaßnahmen
in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesundheitswesen sowie Fragen
der TEN, des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts einschließlich
Strukturfonds sowie der Umwelt; daneben fakultative Konsultationen
und Stellungnahmen auf eigene Initiative (z.B. Landwirtschaft).
Zusammensetzung
(seit 1.1. 1995): Die 222 Mitglieder sowie eine gleiche Anzahl von
Stellvertretern werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten
durch einstimmigen Beschluß auf vier Jahre ernannt (Verteilung
auf die Mitgliedstaaten -> WSA). Wiederernennung ist zulässig.
Die Mitglieder sind an keine Weisungen gebunden. Der AdR wählt
aus seiner Mitte seinen Präsidenten: Manfred Dammeyer
(D) und sein Präsidium auf zwei Jahre. Sieben Fachgruppen.
Personal
(31.12. 1998): 88 Dauerplanstellen und 108 Stellen für den
gemeinsamen organisatorischen Unterbau mit dem WSA (künftig
unabhängige Organisationsstruktur).
Sitz:
rue Belliard 79, B-1040 Brüssel, Tel.: (0032)2-2822211, Fax:
-2822325.
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