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Europäische Union: EU-Vertrag


FWA 2000 Spalte 1077

EU-Vertrag (1993) bildet die Grundlage für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die in drei Stufen nach folgendem Zeitplan verwirklicht wurde:

Stufe I (seit 1.7. 1990): Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten; engere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz-, Wechselkurs- und Geldpolitik der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Preisstabilität; Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz.

Stufe II (seit 1.1. 1994): Zur Vorbereitung der Währungsunion wird das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) errichtet; Verbot von Zentralbankkrediten an den öffentlichen Sektor; die nationalen Zentralbanken werden unabhängig; die Zusammensetzung des ECU-Währungskorbs wird eingefroren; die Verantwortlichkeit für die in den Mitgliedstaaten verfolgten Geld- und Währungspolitiken bleibt noch auf nationaler Ebene, jedoch Koordinierung der nationalen Geldpolitiken mit dem Ziel der Preisstabilität und Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz.

Stufe III (ab 1.1. 1999): Am 1.1. 1999 treten elf EU-Staaten, welche die finanzpolitischen und monetären Konvergenzkriterien erfüllen, in die Endstufe der EWWU ein: In Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, �sterreich, Portugal und Spanien wird der Euro als neue gemeinsame eigenständige Währung eingeführt. Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden nehmen vorerst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Dänemark und Großbritannien machten von der nur diesen beiden Staaten im EU-Vertrag eingeräumten �Opting-out�-Klausel Gebrauch und verzichteten zunächst auf eine Teilnahme; Schweden erfüllte zwar vier der fünf Konvergenzkriterien, war dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) jedoch noch nicht beigetreten und hatte sich gegen eine Teilnahme an der Währungsunion entschieden; Griechenland genügte als einziger EU-Staat keinem der fünf Konvergenzkriterien. Am 31.12. 1998 wurden die Wechselkurse zwischen dem Euro und den Währungen der an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden elf Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt, und am 1.1. 1999 wurde der ECU im Verhältnis 1:1 auf Euro umgestellt. Der Euro (EUR, EUR) tritt vorerst nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr an die Stelle der nationalen Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Die Verantwortlichkeit für die Geldpolitik in der Europäischen Währungsunion wird von den nationalen Zentralbanken der teilnehmenden EU-Staaten auf die neu errichtete unabhängige EZB übertragen, die zusammen mit den unabhängigen nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet. Eine einheitliche Geld- und Währungspolitik verfolgen beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität (von der EZB definiert durch eine anhaltenden Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindexes für die Eurozone von unter 2 % im Jahr). Die Wirtschafts- und Finanzpolitik bleiben grundsätzlich in nationaler Verantwortung, müssen aber gemeinsame Interessen beachten; bei übermäßigen Haushaltdefiziten drohen den Mitgliedstaaten Sanktionen.


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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.