FWA
2000 Spalte 1077
EU-Vertrag (1993) bildet die Grundlage für die Europäische
Wirtschafts- und Währungsunion, die in drei Stufen nach folgendem
Zeitplan verwirklicht wurde:
Stufe
I (seit 1.7. 1990): Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen
den Mitgliedstaaten; engere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz-,
Wechselkurs- und Geldpolitik der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der
Preisstabilität; Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz.
Stufe
II (seit 1.1. 1994): Zur Vorbereitung der Währungsunion
wird das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer
der Europäischen Zentralbank (EZB) errichtet; Verbot von Zentralbankkrediten
an den öffentlichen Sektor; die nationalen Zentralbanken werden
unabhängig; die Zusammensetzung des ECU-Währungskorbs
wird eingefroren; die Verantwortlichkeit für die in den Mitgliedstaaten
verfolgten Geld- und Währungspolitiken bleibt noch auf nationaler
Ebene, jedoch Koordinierung der nationalen Geldpolitiken mit dem
Ziel der Preisstabilität und Stärkung der wirtschaftlichen
Konvergenz.
Stufe
III (ab 1.1. 1999): Am 1.1. 1999 treten elf EU-Staaten, welche
die finanzpolitischen und monetären Konvergenzkriterien erfüllen,
in die Endstufe der EWWU ein: In Belgien, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, �sterreich,
Portugal und Spanien wird der Euro als neue gemeinsame eigenständige
Währung eingeführt. Dänemark, Griechenland,
Großbritannien und Schweden nehmen vorerst nicht an der Europäischen
Währungsunion teil. Dänemark und Großbritannien
machten von der nur diesen beiden Staaten im EU-Vertrag eingeräumten
�Opting-out�-Klausel Gebrauch und verzichteten zunächst auf
eine Teilnahme; Schweden erfüllte zwar vier der fünf Konvergenzkriterien,
war dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems
(EWS) jedoch noch nicht beigetreten und hatte sich gegen eine Teilnahme
an der Währungsunion entschieden; Griechenland genügte
als einziger EU-Staat keinem der fünf Konvergenzkriterien.
Am 31.12. 1998 wurden die Wechselkurse zwischen dem Euro und den
Währungen der an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden
elf Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt, und am 1.1. 1999
wurde der ECU im Verhältnis 1:1 auf Euro umgestellt. Der Euro
(EUR, EUR) tritt vorerst nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr an
die Stelle der nationalen Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Die Verantwortlichkeit für die Geldpolitik in der Europäischen
Währungsunion wird von den nationalen Zentralbanken der teilnehmenden
EU-Staaten auf die neu errichtete unabhängige EZB übertragen,
die zusammen mit den unabhängigen nationalen Zentralbanken
das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet. Eine
einheitliche Geld- und Währungspolitik verfolgen beide vorrangig
das Ziel der Preisstabilität (von der EZB definiert durch eine
anhaltenden Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindexes für
die Eurozone von unter 2 % im Jahr). Die Wirtschafts- und Finanzpolitik
bleiben grundsätzlich in nationaler Verantwortung, müssen
aber gemeinsame Interessen beachten; bei übermäßigen
Haushaltdefiziten drohen den Mitgliedstaaten Sanktionen.
Zurück
|
|