FWA
2000 Spalte 1079f
EWS II (auch: WKM II)
Mit Beginn von Stufe III der EWWU am 1.1. 1999 trat an die Stelle
des bisherigen Europäischen Währungssystems (EWS) ein
Wechselkursmechanismus, der die Währungen von EU-Staaten, die
den Euro noch nicht eingeführt haben, an diesen bindet. Derzeit
beteiligen sich an EWS II die Währungen von Dänemark und
Griechenland, nicht aber die von Großbritannien und Schweden.
Für die Währungen jener EU-Staaten wurden bilaterale Leitkurse
gegenüber dem Euro festgelegt: 1 EUR = 7,46038 dkr; 1 EUR =
353,109 Dr. Die Devisenkassakurse der am EWS II teilnehmenden Währungen
dürfen von diesen bilateralen Leitkursen um max. 2,25 % (dkr)
bzw. 15 % (Dr.) nach oben oder unten abweichen. Bei Erreichen der
Höchst- bzw. Niedrigstkurse (oberer bzw. unterer Interventionspunkt)
sind die Europäische Zentralbank und die Zentralbank des betroffenen,
nicht am Euro-Währungsraum teilnehmenden Staats zur Intervention
in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Leitkursänderungen
sind im Einvernehmen möglich. Die Teilnahme an EWS II ist für
die EU-Staaten, die nicht dem Euro-Währungsraum angehören,
freiwillig. Voraussetzung für die Teilnahme an der Europäischen
Währungsunion ist jedoch, daß die Währung des an
der Europäischen Währungsunion nicht teilnehmenden Staats
mindestens zwei Jahre am Wechselkursmechanismus ohne Spannungen
teilgenommen hat.
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