FWA 2000, Sp. 982 f.
Sodruschestwo Nesawisimych Gosudarstw
The Commonwealth of Independent States
Sitz (Sekretariat): Kirava 17, 220000 Minsk,
Wei�ru�land
Tel.: (0�07) 1�72-22�35�17, Fax: -27�23�39
Internet: http://www.cis.minsk.by
Gr�ndung durch das Abkommen von Minsk (Wei�ru�land) vom 8.12. 1991 und von Almaty (Kasachstan) vom 21.12. 1991 als Staatengemeinschaft souver�ner ehemaliger Sowjetrepubliken bei Wahrung der Souver�nit�t und Gleichberechtigung der Mitgliedstaaten. Die GUS ist kein V�lkerrechtssubjekt (keine IGO).
Ziele / Aufgaben: Bildung eines �gemeinsamen milit�risch-strategischen Raums�, Zusammenarbeit bei internationaler Friedenssicherung, v.a. bei Abr�stungsma�nahmen. Hinzu treten: Koordinierung der Au�enpolitik, Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums, eines �gesamteurop�ischen und eurasischen Marktes�, Zusammenarbeit im Transport- und Zollwesen sowie bei Umweltschutz, Migrationspolitik und Bek�mpfung des organisierten Verbrechens.
Mitglieder (12): Die ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan (seit 1993), Georgien (seit 1994), Kasachstan, Kirgisistan, Moldau (seit 1994), Ru�land, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Wei�ru�land.
Nicht beigetreten sind die ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen.
Organe
Hauptorgane: Rat der Staatsoberh�upter (GUS-Gipfel), tagt mindestens zweimal im Jahr, jedes Mitglied hat ein Vetorecht. Eine Interparlamentarische Versammlung trat erstmals im September 1992 in Bischkek (Kirgisistan) zusammen. Das Exekutivsekretariat in Minsk mit rund 90 Mitarbeitern dient der Vorbereitung und Durchf�hrung des Rats der Staatsoberh�upter; Exekutivsekret�r ist Jurij Jarow (Ru�land). GUS-Vorsitzender ist Boris Jelzin (Ru�land), er wurde am 29.4. 1998 zum 5. Mal im Amt best�tigt.
Entwicklung: Die GUS, wie sie bei der Gr�ndung gedacht war, wurde bisher nicht realisiert. Ihre Ausgestaltung und Fortentwicklung wird - neben der Handlungsunf�higkeit wegen des Vetorechts der gleichberechtigten Mitgliedstaaten - durch das Beharren einiger Mitglieder (z.B. Ukraine und Turkmenistan) auf nationalstaatlicher Unabh�ngigkeit (aus Furcht vor Bevormundung durch Ru�land) sowie durch die politische Schw�che einiger Mitgliedstaaten infolge innerer Unruhen und Nationalit�tenkonflikte (z.B. Tadschikistan und Armenien) behindert. Die zentralasiatischen GUS-Mitglieder sind au�erdem vorwiegend an einer Kooperation untereinander und mit den muslimischen Nachbarstaaten Iran, Pakistan und T�rkei interessiert. Vor allem die finanzielle, wirtschaftliche und machtpolitische Schw�che Ru�lands l��t den Zusammenschlu� zunehmend in der Bedeutungslosigkeit versinken.
Probleme
Zahlreiche Beschl�sse, so �ber eine gemeinsame Zentralbank durch Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Ru�land, Usbekistan und Wei�ru�land 1992, eine gemeinsame zentralasiatische Wirtschaftsgemeinschaft der f�nf zentralasiatischen GUS-Republiken 1993, den Zusammenschlu� zu einer Wirtschaftsunion durch neun der (damals) elf GUS-Mitglieder (Turkmenistan und Ukraine traten sp�ter bei) 1993 wurden nicht realisiert. 1994 wurde die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Wirtschaftskomitees mit Sitz in Moskau vereinbart; es soll die weitere wirtschaftliche Integration der GUS-Staaten f�rdern. 1995 wurden die Schaffung eines zwischenstaatlichen W�hrungskomitees zur Koordinierung der Finanz- und Kreditpolitik der Mitgliedstaaten sowie 1997 eine Kommission zur Beilegung regionaler Krisen und Konflikte, die mehrere GUS-Mitgliedstaaten betreffen, beschlossen. Zu einer Verwirklichung des geplanten gemeinsamen Wirtschaftsraums kam es bisher nicht. So verh�lt es sich auch mit der Zollunion, �ber die sich Ru�land, Wei�ru�land, Kasachstan und Kirgisistan 1996 verst�ndigten und der Tadschikistan am 26.2. 1999 beitrat. Im Februar 1999 erkl�rte Usbekistan seine Absicht, von dem Vertrag �ber kollektive Sicherheit der GUS zur�ckzutreten, der 1992 von neun Staaten (Ru�land, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan und Wei�ru�land) unterzeichnet worden war.
Konferenzen
Das 21. Ratstreffen am 23.10. 1997 war von massiver Kritik an Ru�land gepr�gt. Pr�sident Jelzin gestand ein, da� Ru�land die Schuld am Fortbestehen zahlreicher Probleme innerhalb der GUS trage, und r�umte eine Mitverantwortung Ru�lands f�r zunehmende Differenzen unter den Mitgliedstaaten und f�r die ungel�sten Territorialkonflikte in Abchasien (Georgien), in der Dnjestr-Republik (Moldau) und in Berg-Karabach (Aserbaidschan) ein. Jelzin forderte eine Reorganisation der GUS, die bisher ineffizient gearbeitet habe.
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