FWA
2001 Spalte 1038f
Die Präsidenten von Kenia, Tansania und Uganda unterzeichneten
am 30.11. 1999 in Arusha (Tansania) einen Rahmenvertrag über
die Schaffung einer Ostafrikanischen Gemeinschaft. Sie knüpfen
damit an die 1967 gegründete, 1977 an ideologischen Rivalitäten
und Feindschaften zerbrochene Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC)
der drei Staaten an. Seit 1993 bemühten sich die Präsidenten
um die Neugründung der EAC mit dem Endziel eines gemeinsamen
Binnenmarkts. Ein bereits für 1998 geplantes Abkommen wurde
zweimal wegen Uneinigkeit über eine Zollunion und über
einen gemeinsamen Markt verschoben. Diese Streitpunkte wurden nun
aus dem Vertrag ausgegliedert; erst innerhalb von vier Jahren will
man sich auf eine Zollunion der drei Staaten einigen. Der jetzt
unterzeichnete Rahmenvertrag sieht ein gemeinsames Parlament, einen
Ostafrikanischen Gerichtshof und eine Regionalbörse vor. Abstimmungen
soll es beim Straßenverkehr, dem Eisenbahnwesen und dem Naturschutz
geben. Innerhalb von vier Jahren sollen Beschränkungen des
Arbeitsmarkts, des Kapitalverkehrs und des Dienstleistungsangebots
aufgehoben und Niederlassungsfreiheit für die Staatsangehörigen
eingeführt werden. In bis zu 20 Jahren sollen eine Währungsunion
und eine politische Union nach dem Vorbild der Europäischen
Union (EU) entstehen. In der 1977 aufgelösten EAC hatte es
volle Freizügigkeit ohne Passkontrollen, einen freien Handel
und gemeinsame Außenzölle sowie gemeinsame Einrichtungen
wie Luftfahrtgesellschaften und Briefmarken gegeben.
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