FWA
2001 Spalte 152f
Am
18.9.1999 enden sechstägige Gespräche zwischen Regierung,
Oppositionsparteien und Rebellen-Vertretern in Arusha (Tansania)
ergebnislos, da sich die Konfliktparteien nicht auf den Entwurf
eines Friedensvertrags einigen können. Staatschefs aus Ost-
und Südafrika ernennen am 1.12. den ehemaligen südafrikanischen
Präsidenten Nelson Mandela zum neuen Vermittler für
die Friedensverhandlungen. Bei einem Treffen in Arusha am 16.1.2000
appelliert Mandela an die burundische Regierung, das Morden
zu beenden. Am 19.1. richtet Mandela vor dem UN-Sicherheitsrat
einen Appell an die Weltöffentlichkeit, mitzuhelfen,
das Blutvergießen in Burundi zu beenden.
Am
21.2. werden die Friedensgespräche in Arusha unter Leitung
Mandelas in Anwesenheit der Staatspräsidenten von Burundi,
Ruanda, Uganda, Tansania und Südafrika wieder aufgenommen.
Mehrere Delegationen der burundischen Konfliktparteien, jedoch keine
der militanten Guerillaorganisationen, nehmen anschließend
Verhandlungen auf. Mandela, der die Konfliktparteien auffordert,
der Welt endlich ein anderes Bild als das der Barbarei zu zeigen,
erklärt, dass die Verhandlungen nicht zum Frieden führen
können, solange die militanten Guerillaorganisationen ihre
Mitarbeit verweigern. Nachdem die Regierung sich Ende März
bereit erklärt, mit den Hutu-Rebellen Gespräche aufzunehmen,
sagen Letztere Anfang Juni auch zu, an den Verhandlungen in Arusha
teilzunehmen.
An
einem Treffen Mandelas, das der Vorbereitung eines Friedensvertrags
für Burundi dienen soll und das am 19.7. eröffnet wird,
mit sechs afrikanischen Staatchefs sowie dem Generalsekretär
der Organistion für Afrikanische Einheit (OAU), Salim Ahmed
Salim, nimmt erstmals auch Jean-Bosco Ndayikengurukiye,
Chef der wichtigsten Hutu-Rebellenbewegung Forces pour la Défense
de la Démocratie teil.
Die
für den 28.8.2000 geplante Unterzeichnung eines umfasssenden
Friedensvertrags schien zunächst zum Scheitern verurteilt zu
sein, nachdem sich die regierende Tutsi-Minderheit und die Hutu-Mehrheit
in den wichtigsten Punkten des Abkommens nicht einigen können:
sofortiger Waffenstillstand, Eingliederung der Hutu-Rebellen in
die Tutsi-Armee und die Frage, wer Übergangspräsident
werden soll. Erst nach stundenlangen Verhandlungen waren 13 von
19 Vertragsparteien zur Unterzeichnung bereit, darunter die burundische
Regierung und das Parlament sowie die wichtigsten Hutu- und Tutsi-Parteien;
zwei weitere kleinere Tutsi-Formationen unterzeichnen am 29.8. das
Dokument, das die Einsetzung einer Übergangsregierung innerhalb
der nächsten drei Monate und eine Übergangszeit von drei
Jahren bis zur Abhaltung demokratischer Wahlen vorsieht. Die Hutu-Rebellen
verweigern ihre Unterschrift, solange die Tutsi nicht zu einem Waffenstillstand
bereit sind. Die Tutsi, die rd. 14% der Bevölkerung stellen,
aber seit der Unabhängigkeit 1962 Politik, Wirtschaft und Militär
dominieren, hegen vor allem die Befürchtung, dass der Friedensvertrag,
der den Hutu mehr Einfluss zugesteht, zu einem ähnlichen Völkermord
wie 1994 in Ruanda führen könne. Der Bürgerkrieg,
der 1993 nach der Ermordung des ersten demokratisch gewählten
Hutu-Präsidenten durch Tutsi-Fallschirmjäger begonnen
hatte, hat inzwischen über 200000 Tote gefordert.
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