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Deutschland: Chronik Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter

FWA 2001 Spalte 261f

Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Schlusserklärung aller Beteiligten enden am 17.7. 2000 in Berlin die mehr als eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungen über deutsche Entschädigungszahlungen an einstige NS-Zwangsarbeiter. Damit kann die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« ihre Tätigkeit aufnehmen; die Auszahlung erster Entschädigungsleistungen an rd. 1,5 Mio. Anspruchsberechtigte soll noch im Herbst 2000 erfolgen. An den Verhandlungen beteiligten sich neben den Bevollmächtigten Deutschlands (seit Juli 1999 der FDP-Politiker Otto Graf Lambsdorff), der USA (Staatssekretär Stuart Eizenstat) und fünf osteuropäischen Staaten die Vertreter von Opfer-Organisationen und Anwälte von Sammelklägern. In vier zentralen Punkten mussten schwerwiegende Kontroversen überwunden werden.

Höhe der Entschädigung: Nachdem ein erstes deutsches Angebot über eine Gesamtsumme von 6 Mrd. DM am 7.10.1999 in Washington von der Gegenseite zurückgewiesen wird, kommt es am 17.12. zu einer Einigung auf 10 Mrd. DM, die je zur Häfte von der öffentlichen Hand und der deutschen Wirtschaft aufgebracht werden sollen.

Verteilung: Am 23.3.2000 einigen sich die beteiligten Parteien auf einen Verteilungsschlüssel: 8,25 Mrd. DM werden für einmalige Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter bereitgestellt, die 5000 DM bzw. 15000 DM (im Fall von sog. Sklavenarbeitern in Konzentrationslagern) erhalten sollen; 1 Mrd. DM sind für den Ausgleich von Vermögensschäden (Enteignungen und Arisierungen) bestimmt; 700 Mio. DM werden in einen Zukunftsfonds für Projekte der Generationen- und Völkerverständigung eingebracht. Über die einzelnen Zahlungen entscheiden Opferverbände vor Ort und Stiftungen in Polen, Tschechien, Russland, Ukraine, und Weißrussland.

Gesetzliche Grundlage: Am 6.7.2000 verabschiedet der Bundestag mit großer Mehrheit das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«; der Bundesrat billigt es am 14.7. einstimmig.

Rechtssicherheit: Am 17.7. unterzeichnen Regierungsvertreter der USA und Deutschlands in Berlin ein Abkommen, in dem sich die US-Regierung verpflichtet, den Gerichten im Fall von anhängigen oder künftigen Sammelklagen gegen deutsche Firmen mit Rücksicht auf die außenpolitischen Interessen eine Abweisung zu empfehlen. Mangelnde Rechtssicherheit gilt einem Teil der deutschen Unternehmen, die Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime beschäftigten, als Grund, sich nicht an dem Fonds der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zu beteiligen, aus dem 5 Mrd. DM bereitgestellt werden sollen. Bis Mitte August sagen 3727 Unternehmen insgesamt 3,2 Mrd. DM zu.


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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.