FWA
2001 Spalte 262
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) weist am 12.1.2000 die Beschwerde
des früheren Partei- und Staatschefs der DDR, Egon Krenz,
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8.11.1999 zurück.
Dieses hatte im Revisionsverfahren das Urteil des Berliner Landgerichts
vom August 1997 im ersten sog. Politbüroprozess gegen
führende SED-Funktionäre bestätigt. Wegen Mitverantwortlichkeit
für die Todessschüsse an der innerdeutschen Grenze war
Krenz zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In einem
zweiten Prozess gegen Politbüromitglieder spricht das
Berliner Landgericht am 7.7.2000 drei Angeklagte frei, denen vorgeworfen
wurde, durch Verzicht auf Änderung der menschenrechtswidrigen
Praxis an der DDR-Grenze den Tod von Flüchtlingen mitverursacht
zu haben.
Anfang
April 2000 übergeben die USA der Bundesregierung den ersten
von etwa 1000 Datenträgern, die Aufschluss über das DDR-Spionagenetz
im Westen geben sollen. Die Zentralkartei der Hauptverwaltung
Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi)
mit mehr als 300000 Personeneinträgen und Klarnamen von Agenten
und Kontaktpersonen gelangte nach der Wende 1989 in den Besitz des
US-Geheimdienstes CIA (»Operation Rosewood«).
Zurück
|