FWA
2001 Spalte 301f
Am 3.5. 2000 verabschiedet die Nationalversammlung ein Gesetz zur
Gleichstellung von Frauen in der Politik. Die Parteien werden
verpflichtet, für Wahlen künftig genauso viele weibliche
wie männliche Kandidaten aufzustellen; auf der Wahlliste müssen
sich unter den sechs Bestplatzierten drei Frauen befinden. Parteien,
die sich nicht an das Gesetz halten, wird die Wahlkampfkostenerstattung
gekürzt. Das Gesetz soll erstmals bei den Kommunalwahlen 2001
angewandt werden.
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