FWA
2001 Spalte 413f
Die Regierung bemüht sich um eine Verbesserung des Verhältnisses
zu Saudi-Arabien, das es als treibende Kraft hinter den Entführergruppen
vermutet. Die territorialen Streitfragen, die noch im Juli
1999 zu militärischen Zusammenstößen in der Nähe
der von beiden Seiten beanspruchten Insel el-Duwaima im Roten Meer
geführt hatten, können vorläufig gelöst werden.
Nach vorbereitenden Treffen einer bilateralen Kommission am 16.10.
und 27.11.1999 und einem Besuch des jemenitischen Justizministers
in Saudi-Arabien, wird anlässlich des Besuchs des saudischen
Kronprinzen Abdallah zum Jahrestag der Vereinigung im Mai
2000 der Durchbruch erzielt. Am 12.6. unterzeichnet Präsident
Saleh in Jidda das Grenzabkommen, in dem der (prinzipiell
seit den 30er Jahren) und seit 1995 erneut umstrittene Verlauf der
2000 km langen Grenze festlegt wird. Der Grenzkonflikt war 1995
wegen im Grenzgebiet vermuteter Erdöl- und Erdgasabkommen und
dem Hegemoniestreben zwischen beiden Staaten auf der arabischen
Halbinsel neu aufgeflammt. Saudi-Arabien verzichtet nun im Südosten
auf die Ansprüche auf Hadramaut; das Dreiländereck mit
Oman wird auf den Schnittpunkt des 19. Breiten- und des 52.
Längengrads festgelegt. Jemen erkennt das Abkommen von Taif
von 1934 an, mit dem der Grenzverlauf im Norden vom Roten Meer landeinwärts
festgelegt worden ist. Gemeinsame Kommissionen, denen die Innenminister
beider Länder vorstehen, werden die Einhaltung des Paktes überwachen.
Außerdem wird ein 20 km breiter demilitarisierter Streifen
beiderseits der Grenze eingerichtet, um weitere Zwischenfälle
zu vermeiden. Der im Grenzgebiet lebenden nomadischen Bevölkerung
wird ein freies Nutzungs- und Weiderecht in diesem 40 km breiten
Streifen sowie Zollfreiheit eingeräumt. Nachdem die Regierung
Einzelheiten im Parlament vorlegt, regt sich in Jemen innenpolitischer
Widerstand der Repräsentanten der Grenzregionen, die den neuen
Bestimmungen zufolge entwaffnet werden sollen.
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