FWA
2001 Spalte 430
Nach monatelangem Tauziehen einigen sich die Vereinten Nationen
(UN) und die kambodschanische Regierung Ende April 2000 in Pnom
Penh auf die Einrichtung eines unabhängigen Tribunals
zur Aburteilung der Hauptschuldigen am Genozid unter dem Terrorregime
der Roten Khmer 1975-78, dem bis zu 1,7 Mio. Menschen zum Opfer
fielen. Der in Pnomh Penh tagende Gerichtshof soll mehrheitlich
mit kambodschanischen Richtern besetzt sein, bedarf für seine
Entscheidungen jedoch einer Zweidrittelmehrheit durch Beteiligung
von ausländischen Richtern, die vom UN-Generalsekretär
ernannt werden. Eine Tagung des Gerichts auf neutralem Boden lehnte
Hun Sen, bis 1977 selbst ein Kommandeur der Roten Khmer,
ab. Am 7.7.2000 wird auch über die Modalitäten der Prozessführung
Einigkeit erzielt. Das Verhandlungsergebnis muss noch vom kambodschanischen
Parlament und der UN gebilligt werden. In kambodschanischer Haft
befinden sich der ehemalige General Ma Tok (mit dem Beinamen
»Der Schlächter«) und Kaing Kek Iev, der
ein berüchtigtes Foltergefängnis kommandierte. Mehrere
frühere Rote-Khmer-Kommandeure, die überliefen, den Kampf
beendeten oder sich später selbst stellten, erhielten von Hun
Sen ein Amnestieversprechen und leben in der nahe der thailändischen
Grenze gelegenen Stadt Pailin, einer ehemaligen Rebellenbasis. Das
Kommando hat dort Ieng Sary, »Bruder Nummer drei«
der Roten Khmer; auch Chefideologe Noun Chea und Ex-Staatspräsident
Khieu Sampan leben dort isoliert und bisher unbehelligt.
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