FWA
2001 Spalte 454
Fortschritte
im Kampf gegen Rauschgiftanbau und Drogenkriminalität, aber
auch bei der Beendigung des seit 36 Jahren andauernden Guerillakrieges
im Land, verspricht sich die Regierung Pastrana vor allem
von dem von ihr unter Mitwirkung der USA in den letzten Monaten
des Jahres 1999 entwickelten »Plan Colombia«,
für den insgesamt 7,5 Mrd. US-$ Finanzhilfen zur Verfügung
gestellt werden sollen. 4 Mrd. davon will die kolumbianische Regierung
im Rahmen eines sog. »Friedens-Investment-Fonds« selbst
aufbringen, die restlichen 3,5 Mrd. sollen aus dem Ausland beigesteuert
werden. Organisatorisch werden insbesondere ein verbesserter Informationsaustausch
zwischen drogenproduzierenden und drogenkonsumierenden Ländern,
eine intensivere Bekämpfung des Waffenhandels sowie eine internationale
Regelung für den Handel mit den zur Drogenproduktion nötigen
Chemikalien angestrebt. Da die vorgesehenen militärischen und
polizeilichen Maßnahmen von den Europäern als zu risikobehaftet
eingestuft werden, wird auf der am 9.7.2000 in Madrid stattfindenden
Geberkonferenz von 26 Staaten nur über den sozialen und politischen
Teil des Plans beraten. Trotzdem erhält die Regierung Finanzzusagen
in Höhe von insgesamt 871 Mio. US-$. Die USA favorisieren hingegen
vor allem den militärischen Teil des Plans, der u.a. die Ausbildung
von Polizei- und Armeeeinheiten zur Drogenbekämpfung und die
Lieferung von militärischer Ausrüstung umfasst. In diesem
Zusammenhang hat der US-amerikanische Kongress schon am 30.6.2000
ein entsprechendes Hilfspaket in Höhe von 1,3 Mrd. US-$ beschlossen.
Über die DEA und die CIA hatten die USA die kolumbianische
Regierung bereits seit längerem im f gegen Drogenanbau und
die Drogenmafia unterstützt. So wurde das seit Dezember 1999
einsatzfähige Batallón antinarcóticos del Ejército
Nacional, eine Elitetruppe zur Drogenbekämpfung mit rund 1000
Mann, von US-Beratern ausgebildet und bewaffnet. Das kolumbianische
Militär beteiligt sich mit dieser Truppe erstmals direkt an
der Bekämpfung des Drogenhandels, welche bislang ausschließlich
in die Zuständigkeit der Polizei gefallen war.
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