FWA
2001 Spalte 484
Am
30.11.1999 weist das Parlament einen Gesetzesvorschlag zurück,
mit dem das aktive und passive Wahlrecht für Frauen
eingeführt werden soll. In der Abstimmung setzen sich oppositionelle
sunnitische Islamisten und konservative Stammespolitiker knapp gegen
die Reformfraktion durch. Der Gesetzesvorschlag war ursprünglich
vom Staatschef, Scheich Jaber al-Ahmed al-Jaber as-Sabah
eingebracht worden. Frauenrechtlerinnen rufen daraufhin mit der
Begründung, die Verweigerung des Frauenwahlrechts stelle eine
Verletzung von Grundrechten dar, zunächst ein Verwaltungsgericht
und dann den Verfassungsgerichtshof an. Das Verfassungsgericht weist
am 4.7.2000 die Klagen aus Verfahrensmängeln zurück. Spielräume
für eine weitere Gesetzesvorlage im Parlament bleiben damit
erhalten.
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