FWA
2001 Spalte 488
Der
im Dezember 1998 vereidigte 24-köpfige Interimsrat kündigt
am 3.9.1999 eine Änderung des Wahlgesetzes an: das Parlament
wird von 80 auf 130 Sitze vergrößert, wovon künftig
80 Sitze durch ein Mehrheitswahlsystem und 50 Sitze im Verhältniswahlsystem
bestimmt werden. Durch das herrschende Mehrheitswahlsystem hatte
die Regierungspartei nach den letzten Wahlen 79 von 80 Sitzen erhalten,
trotz erheblicher Stimmenanteile der Opposition.
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