FWA
2001 Spalte 502
Am
29.10.1999 werden die beiden libyschen Beschuldigten Abdel Basset
Al Meghrahi und Amin Khalifa Fhima, die am 5.4. von Libyen
ausgeliefert worden waren und seitdem in niederländischer Haft
sitzen, in Den Haag von den schottischen Untersuchungsbehörden
formell angeklagt. Die Angeklagten plädieren auf nicht schuldig.
Bei den Vorberatungen am 7. - 8.12. in Den Haag wird die erschwerende
Anklage der Verschwörung zum Mord sowie Mord in 270 Fällen
zugelassen. Außerdem dürfen die beiden Angeklagten als
Angehörige des libyschen Geheimdienstes bezeichnet werden.
Der Prozess beginnt am 3.5.2000 mit den Zeugenbefragungen unter
strengen Sicherheitsvorkehrungen auf einer früheren amerikanischen
Militärbasis im niederländischen Zeist, die für die
Dauer des Prozesses zum schottischen Territorium erklärt wird.
Der Prozess wird prinzipiell nach schottischem Recht durchgeführt.
Zahlreiche Angehörige der Opfer sind im Gerichtsaal anwesend.
Die Verteidigung erklärt, nicht die libyschen Angeklagten,
sondern palästinensische, von Syrien und Iran unterstützte
Terrorkommandos seien für den Anschlag auf den PanAm-Flug 1988
verantwortlich gewesen. Die iranische Regierung weist am 5.6.2000
jede Verwicklung in das Attentat zurück.
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