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Monaco: Chronik

FWA 2001 Spalte 550

Der Rechtsausschuss der französischen Nationalversammlung qualifiziert das Fürstentum in einem am 22.6. 2000 veröffentlichten Bericht als »Offshore-Zentrum«, das die Geldwäsche begünstigt. Die Parlamentskommission empfiehlt, die französischen Bankenkontrolle auch auf Monaco anzuwenden. Frankreich, das nach der seit 1962 geltenden Verfassung den Regierungschef Monacos beruft, habe der Entwicklung des Fürstentums zu einem »Territorium der Gefälligkeit unter französischer Protektion« nicht Einhalt geboten. Monaco, das keine Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuer kennt, habe die Einrichtung von undurchsichtigen Briefkastenfirmen begünstigt, deren Fluchtgeld »ein unverletzliches Asyl« fände. Dem Bericht zufolge waren in Monaco 1998 etwa 6000 Briefkastenfirmen registriert; 49 Banken verwalteten 340000 Konten; zwei von drei Konteninhabern waren im Ausland ansässig. Die Justiz des Fürstentums, die unter politischer Kontrolle der Regierung bzw. des Fürstenhauses stehe, verfolge Affären, die Monaco als Anlageplatz schadeten, nicht und sei zu einer internationalen Zusammenarbeit nicht bereit.

Auf der schwarzen Liste, die der Geldwäsche-Ausschuss der OECD (Financial Action Task Force on Monetary Laundering, FATF) am 22.6.2000 in Paris über 15 Staaten veröffentlicht, die die geringste Bereitschaft zeigen, der internationalen Geldwäsche einen Riegel vorzuschieben, ist Monaco nicht verzeichnet. Es befand sich jedoch unter den 30 Staaten, deren internationale Kapitalanlagepolitik als problematisch gilt.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.