FWA
2001 Spalte 550
Der
Rechtsausschuss der französischen Nationalversammlung qualifiziert
das Fürstentum in einem am 22.6. 2000 veröffentlichten
Bericht als »Offshore-Zentrum«, das die Geldwäsche
begünstigt. Die Parlamentskommission empfiehlt, die französischen
Bankenkontrolle auch auf Monaco anzuwenden. Frankreich, das nach
der seit 1962 geltenden Verfassung den Regierungschef Monacos beruft,
habe der Entwicklung des Fürstentums zu einem »Territorium
der Gefälligkeit unter französischer Protektion«
nicht Einhalt geboten. Monaco, das keine Einkommens-, Vermögens-
und Erbschaftssteuer kennt, habe die Einrichtung von undurchsichtigen
Briefkastenfirmen begünstigt, deren Fluchtgeld »ein unverletzliches
Asyl« fände. Dem Bericht zufolge waren in Monaco 1998
etwa 6000 Briefkastenfirmen registriert; 49 Banken verwalteten 340000
Konten; zwei von drei Konteninhabern waren im Ausland ansässig.
Die Justiz des Fürstentums, die unter politischer Kontrolle
der Regierung bzw. des Fürstenhauses stehe, verfolge Affären,
die Monaco als Anlageplatz schadeten, nicht und sei zu einer internationalen
Zusammenarbeit nicht bereit.
Auf
der schwarzen Liste, die der Geldwäsche-Ausschuss der OECD
(Financial Action Task Force on Monetary Laundering, FATF) am 22.6.2000
in Paris über 15 Staaten veröffentlicht, die die geringste
Bereitschaft zeigen, der internationalen Geldwäsche einen Riegel
vorzuschieben, ist Monaco nicht verzeichnet. Es befand sich jedoch
unter den 30 Staaten, deren internationale Kapitalanlagepolitik
als problematisch gilt.
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