FWA
2001 Spalte 669ff
Präsident
Putin unternimmt mehrere Schritte, um die Kontrolle über
die Föderationssubjekte durch die Zentralregierung zu stärken
und die Macht der teilweise sehr eigenmächtig handelnden Republikspräsidenten
und Gouverneure einzuschränken. Nach Angaben der Präsidialverwaltung
stehen die Grundgesetze der meisten der 21 Teilrepubliken und ein
Teil der auf regionaler Ebene verabschiedeten Gesetze im Widerspruch
zur Verfassung der RF.
Am
13.5.2000 verfügt Präsident Putin per Dekret eine
Einteilung der RF in sieben neue Verwaltungseinheiten und
ernennt für jeden dieser sog. Föderalen Bezirke, die bis
auf zwei Ausnahmen mit den Militärbezirken identisch sind und
jeweils zwischen sechs und 18 der 89 Föderationssubjekte (21
Republiken, 10 Autonome Kreise, 1 Autonomes Gebiet, 6 Regionen,
49 Gebiete und 2 Städte) umfassen, einen bevollmächtigten
Vertreter des Präsidenten, darunter nur zwei Zivilisten. Diese
sollen über die Einhaltung föderaler Gesetze und der Verfassung
der RF sowie die Umsetzung der Anordnungen der Zentralregierung
wachen. Eine Gesetzesvorlage, nach der dem Föderationsrat
künftig nicht mehr die Präsidenten bzw. Gouverneure der
Föderationssubjekte und die Vorsitzenden der Regionalparlamente
angehören, sondern diese zwei ständige Vertreter wählen,
je einen auf Vorschlag der Exekutive und der Legislative, wird von
der Staatsduma am 23.6. gebilligt und vom Föderationsrat am
28.6. abgelehnt. Einem modifizierten Gesetzesentwurf, der vorsieht,
dass ab 2002 Exekutive und Legislative der Föderationssubjekte
je einen Vertreter in das Oberhaus entsenden und der Vertreter der
Exekutive jederzeit wieder abberufen werden kann, sofern das entsprechende
Regionalparlament dies nicht mit Zweidrittelmehrheit ablehnt, billigen
Staatsduma und Föderationsrat am 19.7. mit 308 gegen 88 Stimmen
bei fünf Enthaltungen bzw. am 26.7. mit 119 gegen 18 Stimmen
bei vier Enthaltungen. Mit dem Sitz im Föderationsrat, der
erhebliche Mitsprache- und Kontrollrechte hat, verlieren die Präsidenten
bzw. Gouverneure politischen Einfluss und ihre Immunität vor
Strafverfolgung. Am 19.7. überstimmt die Staatsduma mit 362
gegen 35 Stimmen bei acht Enthaltungen ein Veto des Föderationsrats
vom 7.7. gegen ein Gesetz, das es dem Präsidenten der RF
erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die gewählten
Präsidenten bzw. Gouverneure der Föderationssubjekte
im Falle von Verstößen gegen Gesetze oder die Verfassung
der RF zu entlassen.
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