FWA
2001 Spalte 720
Der
Bundesrat beschließt am 31.5.2000 politische Leitlinien für
eine tiefgreifende Strukturreform der Streitkräfte,
die bis 2003 umgesetzt werden soll. In der künftigen »Armee
21« sollen statt der bisherigen 360000 Soldaten nur noch 100000
bis 120000 aktiv Dienst leisten, ergänzt eventuell durch eine
Reserve von bis zu 80000 Mann. Die Zahl der Berufs- und Zeitsoldaten
soll von 3600 auf 8000 erhöht werden. Die Dienstpflicht in
der Armee soll für das Gros mit dem Alter von 32 Jahren enden.
Die Wehrpflicht und das Milizsystem, beide durch die Verfassung
vorgegeben, bleiben erhalten.
Geldwäsche
Am
1.4.2000 endet die zweijährige Übergangsfrist des Geldwäschegesetzes
von 1998. Auch der Parabankensektor ist nun einer verwaltungsrechtlichen
Finanzaufsicht unterworfen: Finanzintermediäre – Treuhänder,
Rechtsanwälte, Wechselstuben u. a. – müssen einer
anerkannten Selbstregulierungsorganisation angehören oder sich
der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäsche
im Eidgenössischen Finanzdepartment direkt unterstellen. Für
alle im Finanzsektor Tätigen besteht Meldepflicht bei begründetem
Verdacht auf Geldwäsche. 1999 hat sich die Zahl der gemeldeten
Fälle von Geldwäsche mehr als verdoppelt. In 370 Fällen
sperrten die Behörden Vermögenswerte von insgesamt mehr
als 1,5 Mrd. sfr. Dazu gehörten auch Teile des vom früheren
nigerianischen Diktator Sani Abacha in die Schweiz transferierten
Vermögens (679 Mio. US-$).
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