FWA
2001 Spalte 727f
Am
26.12.1999 einigen sich Vertreter der Regierung und der separatistischen
Rebellenorganisation Mouvement des Forces Démocatiques de
la Casamance (MFDC) nach Verhandlungen in Banjul (Gambia) auf einen
Waffenstillstand. Das Abkommen sieht die sofortige Einstellung
der Kämpfe vor. Von Januar bis Juni 2000 sind regelmäßige
Gespräche zwischen den Konfliktparteien vorgesehen, um eine
dauerhafte Einigung zu erreichen. Der Konflikt zwischen der MFDC
und der Regierung um die Casamance im Süden Senegals dauert
seit 18 Jahren an, 1989 hatten die Separatisten die Unabhängigkeit
der Provinz erklärt. Zuletzt war im Juli 1993 ein Waffenstillstand
vereinbart worden, der viele Male gebrochen wurde. Im Mai 1999 hatte
die Regierung ein Hilfsprogramm für die Casamance angekündigt,
das Verbesserungen für die Infrastruktur und das Bildungswesen
vorsieht.
Im
Januar 2000 werden politische Gefangene, die im Zusammenhang mit
der Unabhängigkeitsbewegung festgenommen wurden, aus der Haft
entlassen.
Anlässlich
seiner Amtseinführung am 1.4.2000 hebt Wade den Hausarrest
gegen den Gründer des MFDC, Diamacoune Senghor, auf.
Am
17.4. werden bei gewaltsamen Zusammenstößen zwischen
Separatisten und der Armee in der Casamance 19 Menschen getötet.
Bereits in der Woche davor forderten Kämpfe 18 Todesopfer.
Die Friedensgespräche gelten als festgefahren. Die Rebellen
verfügen über Rückzugsbasen im Nachbarland Guinea-Bissau.
Am
3.2. 2000 erhebt ein Gericht in Dakar Anklage wegen Menschenrechtsverletzungen
gegen den früheren Dikatator des Tschad, Hissène
Habré, der seit seinem Sturz im Dezember 1990 im Senegal
im Exil lebt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch
(HRW) macht Habré, der auch der »Pinochet Afrikas«
genannt wird, für bis zu 40000 politische Morde und 200000
Fälle von Folter während seiner Amtszeit von 1982 bis
1990 verantwortlich, die durch seine geheime Staatspolizei ausgeführt
wurden. Habré wird unter Hausarrest gestellt.
Mit der Zulassung der Klage, die von neun Einzelpersonen und einer
tschadischen Organisation erhoben wird, muss sich erstmals ein afrikanischer
Staatschef vor einem Gericht außerhalb seines Heimatlandes
verantworten. 1996 nahm Senegal die Klausel der Menschenrechtskommission
der Vereinten Nationen (UN) in seine Verfassung auf, die die Unterzeichnerstaaten
verpflichtet, Personen, die der Folter verdächtigt werden,
an ein Gericht auszuliefern.
Zurück
|
|