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Internationale Organisationen: Europarat

FWA 2001 Spalte 973

Entwicklung: Der ER beobachtet die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten beim Beitritt eingegangen sind.

Im Rahmen des ER entstanden bisher 173 Konventionen und Vertragswerke über Menschenrechte, Umweltschutz, Datenschutz, ausländische Arbeitnehmer, Bildungsabschlüsse, sprachliche und ethnische Minderheiten, Raumordnung und Medienpolitik, mit denen die rechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geregelt wird (sie haben nach ihrer Ratifizierung bindende Wirkung). Die bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 4.11.1950 (seit 3.9.1953 in Kraft. Ihre Unterzeichnung ist Vorbedingung für die Mitgliedschaft im ER. Alle 41 Mitgliedstaaten haben die Konvention ratifiziert, aber nicht alle Vertragsstaaten haben sich der obligatorischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Die EMRK wurde durch Zusatzprotokolle erweitert, u.a. durch das 6. Zusatzprotokoll von 1983 über die Abschaffung der Todesstrafe. Am 1.1.1999 trat die umstrittene Rahmenkonvention des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin (auch als Bioethik-Konvention bezeichnet) in Kraft, die erstmals einen völkerrechtlich verbindlichen Verhaltenskodex für den Umgang mit Gentechnik, Embryonenforschung und Organtransplantationen festlegt. Die Konvention wurde bisher von 28 Mitgliedstaaten des ER unterzeichnet, durch Deutschland nicht.
Die Parlamentarische Versammlung wählte am 21.9.1999 Alvaro Gil-Robles y Gil Delgado (Spanien) zum ersten Menschenrechtskommissar des ER. Hauptaufgabe des Menschenrechtskommissars, der sein Amt am 1. Januar 2000 antrat, ist es, durch Gespräche mit Regierungen, oppositionellen Gruppen, nationalen Minderheiten oder durch Besuche in Gefängnissen die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Am 28./29.2.2000 konnte Gil-Robles als erster offizieller westlicher Vertreter die kriegszerstörte tschetschenische Hauptstadt Groznyi und das Lager Tschernokosowo besuchen. Er rief zu einem raschen Kriegsende auf, damit die Not leidende Zivilbevölkerung versorgt werden könne.
Wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien (-> Russland) entzog die Parlamentarische Versammlung am 6.4.2000 den 18 Abgeordneten Russlands das Stimmrecht und forderte das ER-Ministerkomitee auf, eine Suspendierung der russischen Mitgliedschaft zu prüfen; dieses einigte sich am 11.5.2000 darauf, trotz der Kritik am russischen Vorgehen in Tschetschenien vorerst keine weiteren Sanktionen gegen Russland zu verhängen.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.