FWA
2001 Spalte 973
Entwicklung:
Der ER beobachtet die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten
beim Beitritt eingegangen sind.
Im
Rahmen des ER entstanden bisher 173 Konventionen und Vertragswerke
über Menschenrechte, Umweltschutz, Datenschutz, ausländische
Arbeitnehmer, Bildungsabschlüsse, sprachliche und ethnische
Minderheiten, Raumordnung und Medienpolitik, mit denen die rechtliche
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geregelt wird (sie haben nach
ihrer Ratifizierung bindende Wirkung). Die bekannteste ist die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 4.11.1950 (seit 3.9.1953
in Kraft. Ihre Unterzeichnung ist Vorbedingung für die Mitgliedschaft
im ER. Alle 41 Mitgliedstaaten haben die Konvention ratifiziert,
aber nicht alle Vertragsstaaten haben sich der obligatorischen Gerichtsbarkeit
unterworfen. Die EMRK wurde durch Zusatzprotokolle erweitert, u.a.
durch das 6. Zusatzprotokoll von 1983 über die Abschaffung
der Todesstrafe. Am 1.1.1999 trat die umstrittene Rahmenkonvention
des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin (auch als
Bioethik-Konvention bezeichnet) in Kraft, die erstmals einen völkerrechtlich
verbindlichen Verhaltenskodex für den Umgang mit Gentechnik,
Embryonenforschung und Organtransplantationen festlegt. Die Konvention
wurde bisher von 28 Mitgliedstaaten des ER unterzeichnet, durch
Deutschland nicht.
Die Parlamentarische Versammlung wählte am 21.9.1999 Alvaro
Gil-Robles y Gil Delgado (Spanien) zum ersten Menschenrechtskommissar
des ER. Hauptaufgabe des Menschenrechtskommissars, der sein Amt
am 1. Januar 2000 antrat, ist es, durch Gespräche mit Regierungen,
oppositionellen Gruppen, nationalen Minderheiten oder durch Besuche
in Gefängnissen die Öffentlichkeit zu sensibilisieren
und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Am 28./29.2.2000 konnte
Gil-Robles als erster offizieller westlicher Vertreter die
kriegszerstörte tschetschenische Hauptstadt Groznyi und das
Lager Tschernokosowo besuchen. Er rief zu einem raschen Kriegsende
auf, damit die Not leidende Zivilbevölkerung versorgt werden
könne.
Wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien (->
Russland) entzog die Parlamentarische Versammlung am 6.4.2000 den
18 Abgeordneten Russlands das Stimmrecht und forderte das ER-Ministerkomitee
auf, eine Suspendierung der russischen Mitgliedschaft zu prüfen;
dieses einigte sich am 11.5.2000 darauf, trotz der Kritik am russischen
Vorgehen in Tschetschenien vorerst keine weiteren Sanktionen gegen
Russland zu verhängen.
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