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Internationale Organisationen: OSZE

FWA 2001 Spalte 995

Die OSZE unterhielt Ende 1999 Langzeitmissionen in Gebieten möglicher oder bestehender Konflikte: u.a. in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Moldau und Tadschikistan, Ukraine und Weißrussland sowie in Kosovo, im Sandschak und in der Vojvodina (Jugoslawien); ferner Büros in Eriwan (Armenien) und Baku (Aserbaidschan), Zentren in Almaty (Kasachstan), Aschgabad (Turkmenistan) und Bischkek (Kirgisistan). Die Aktivitäten der OSZE erstrecken sich auch auf die Beobachtung von Wahlen (z.B. Kommunalwahlen in Jugoslawien 1996 und in Kroatien 1997, Präsidentschaftswahl in Serbien 1997, Kommunalwahlen in Albanien 1998, Parlamentswahlen in Russland 1999) und die Einhaltung von Abkommen zwischen Konfliktparteien.
1993 - 96 koordinierte die OSZE die verschärften Sanktionen gegen Serbien und Montenegro (Jugoslawien); sie überwachte auch das Waffenembargo gegen die ehem. jugoslawischen Republiken. Anfang 1998 löste die OSZE mit einer Beobachtermission die UN-Übergangsverwaltung UNTAES in den heute serbisch besiedelten Gebieten Kroatiens (Ostslawonien) ab. Von Oktober 1998 bis März 1999 überwachte eine OSZE-Überwachungsmission (KVM) in Kosovo die Einhaltung eines Abkommens mit Jugoslawien. Aufgabe einer erneuerten Kosovo-Mission innerhalb der UN-Mission der Übergangsverwaltung in Kosovo (UNMIK) ist es vor allem, die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen, das Justizsystem zu erneuern, eine Kommunalverwaltung aufzubauen und Wahlen vorzubereiten. Am 6.12.1999 stellte die OSZE in Priština zwei Berichte über die Menschenrechtsverletzungen in Kosovo vor. Der erste beschäftigt sich mit den schon vor der NATO-Intervention begonnenen planmäßigen Gewalt jugoslawisch-serbischer Sicherheitskräfte gegen Kosovo-Albaner; der zweite Bericht führt zahlreiche Übergriffe und Verbrechen von Kosovo-Albanern gegenüber den ethnischen Minderheiten auf. – Aufgabe der am 11.4.1995 für unbeschränkte Zeit eingesetzten so genannten Assistenzgruppe für Tschetschenien war es damals zunächst, im ersten Tschetschenien-Krieg (199 - 96) Waffenruhen zwischen den Kriegsparteien zu vermitteln. Obwohl sich die russische und tschetschenische Seite im August 1996 auf eine Einstellung der Kämpfe einigten, blieb das Mandat der Assistenzgruppe bestehen. Sie übernahm danach vorwiegend Aufgaben im humanitären Bereich, bei der Förderung der Einhaltung der Menschen- und Grundrechte, beim Aufbau demokratischer Institutionen, der Rückkehr von Flüchtlingen und bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Normen. Im Dezember 1998 wurde die Assistenzgruppe nach einer Reihe von Entführungen und Lösegelderpressungen von Ausländern durch tschetschenische Banden abgezogen.
Der OSZE-Vorsitzende für 1999, der norwegische Außenminister Knut Vollebaek, konnte nach mehrfacher Weigerung und Verzögerung der russischen Regierung am 16.12.1999 in russisch kontrolliertes Gebiet in Tschetschenien reisen. Eine politische Rolle der OSZE oder des Westens im Kaukasuskonflikt lehnte die russische Seite ab; sie wolle allenfalls über ein humanitäres Engagement mit sich reden lassen.

Das 7. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs OSZE am 18./19.9.1999 in Istanbul (Türkei) war vom Krieg Russlands in Tschetschenien überschattet. Der russische Präsident Boris Jelzin reiste aus Verärgerung über westliche Kritik am ersten Verhandlungstag ab und ließ sich durch seinen Außenminister Igor Iwanow vertreten. Unterzeichnet wurden drei Dokumente: Die Schlusserklärung von Istanbul sowie eine Europäische Sicherheitscharta und eine Neufassung des Vertrags über die Reduzierung konventioneller Streitkräfte in Europa (KSE). In der Schlusserklärung erkennt Russland erstmals die Notwendigkeit einer politischen Lösung des Tschetschenien-Konflikts und eine Vermittlerrolle der OSZE grundsätzlich an. In dem angenommenen Art. 23 zum Krieg in Tschetschenien heißt es u.a.: »Mit Blick auf die jüngsten Ereignisse im Nordkaukasus bekräftigen wir nachdrücklich, dass wir die territoriale Integrität der Russischen Föderation voll und ganz anerkennen und Terrorismus in allen seinen Formen verurteilen. Wir unterstreichen die Notwendigkeit, die Normen der OSZE zu achten. Wir stimmen überein, dass es (...) wichtig ist, die Not der Zivilbevölkerung zu lindern, auch dadurch, dass angemessene Bedingungen geschaffen werden, damit internationale Organisationen humanitäre Hilfe leisten können. Wir sind uns einig, dass eine politische Lösung von zentraler Bedeutung ist und dass die Hilfe der OSZE dazu beitragen würde, dieses Ziel zu erreichen. ... Wir begrüßen die Zustimmung der Russischen Föderation zu einem Besuch der OSZE-Präsidentschaft in der Region. Wir bestätigen das bestehende Mandat der OSZE-Unterstützungsgruppe in Tschetschenien.«

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.