FWA
2001 Spalte 995
Die
OSZE unterhielt Ende 1999 Langzeitmissionen in Gebieten möglicher
oder bestehender Konflikte: u.a. in Albanien, Bosnien-Herzegowina,
Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Moldau und Tadschikistan,
Ukraine und Weißrussland sowie in Kosovo, im Sandschak und
in der Vojvodina (Jugoslawien); ferner Büros in Eriwan (Armenien)
und Baku (Aserbaidschan), Zentren in Almaty (Kasachstan), Aschgabad
(Turkmenistan) und Bischkek (Kirgisistan). Die Aktivitäten
der OSZE erstrecken sich auch auf die Beobachtung von Wahlen
(z.B. Kommunalwahlen in Jugoslawien 1996 und in Kroatien 1997, Präsidentschaftswahl
in Serbien 1997, Kommunalwahlen in Albanien 1998, Parlamentswahlen
in Russland 1999) und die Einhaltung von Abkommen zwischen Konfliktparteien.
1993 - 96 koordinierte die OSZE die verschärften Sanktionen
gegen Serbien und Montenegro (Jugoslawien); sie überwachte
auch das Waffenembargo gegen die ehem. jugoslawischen Republiken.
Anfang 1998 löste die OSZE mit einer Beobachtermission die
UN-Übergangsverwaltung UNTAES in den heute serbisch besiedelten
Gebieten Kroatiens (Ostslawonien) ab. Von Oktober 1998 bis
März 1999 überwachte eine OSZE-Überwachungsmission
(KVM) in Kosovo die Einhaltung eines Abkommens mit Jugoslawien.
Aufgabe einer erneuerten Kosovo-Mission innerhalb der UN-Mission
der Übergangsverwaltung in Kosovo (UNMIK) ist es vor allem,
die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen, das Justizsystem
zu erneuern, eine Kommunalverwaltung aufzubauen und Wahlen vorzubereiten.
Am 6.12.1999 stellte die OSZE in Priština zwei Berichte über
die Menschenrechtsverletzungen in Kosovo vor. Der erste beschäftigt
sich mit den schon vor der NATO-Intervention begonnenen planmäßigen
Gewalt jugoslawisch-serbischer Sicherheitskräfte gegen Kosovo-Albaner;
der zweite Bericht führt zahlreiche Übergriffe und Verbrechen
von Kosovo-Albanern gegenüber den ethnischen Minderheiten auf.
– Aufgabe der am 11.4.1995 für unbeschränkte Zeit
eingesetzten so genannten Assistenzgruppe für Tschetschenien
war es damals zunächst, im ersten Tschetschenien-Krieg (199
- 96) Waffenruhen zwischen den Kriegsparteien zu vermitteln. Obwohl
sich die russische und tschetschenische Seite im August 1996 auf
eine Einstellung der Kämpfe einigten, blieb das Mandat der
Assistenzgruppe bestehen. Sie übernahm danach vorwiegend Aufgaben
im humanitären Bereich, bei der Förderung der Einhaltung
der Menschen- und Grundrechte, beim Aufbau demokratischer Institutionen,
der Rückkehr von Flüchtlingen und bei der Durchsetzung
rechtsstaatlicher Normen. Im Dezember 1998 wurde die Assistenzgruppe
nach einer Reihe von Entführungen und Lösegelderpressungen
von Ausländern durch tschetschenische Banden abgezogen.
Der OSZE-Vorsitzende für 1999, der norwegische Außenminister
Knut Vollebaek, konnte nach mehrfacher Weigerung und Verzögerung
der russischen Regierung am 16.12.1999 in russisch kontrolliertes
Gebiet in Tschetschenien reisen. Eine politische Rolle der OSZE
oder des Westens im Kaukasuskonflikt lehnte die russische Seite
ab; sie wolle allenfalls über ein humanitäres Engagement
mit sich reden lassen.
Das
7. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs OSZE am
18./19.9.1999 in Istanbul (Türkei) war vom Krieg Russlands
in Tschetschenien überschattet. Der russische Präsident
Boris Jelzin reiste aus Verärgerung über westliche
Kritik am ersten Verhandlungstag ab und ließ sich durch seinen
Außenminister Igor Iwanow vertreten. Unterzeichnet
wurden drei Dokumente: Die Schlusserklärung von Istanbul sowie
eine Europäische Sicherheitscharta und eine Neufassung des
Vertrags über die Reduzierung konventioneller Streitkräfte
in Europa (KSE). In der Schlusserklärung erkennt Russland
erstmals die Notwendigkeit einer politischen Lösung des Tschetschenien-Konflikts
und eine Vermittlerrolle der OSZE grundsätzlich an. In dem
angenommenen Art. 23 zum Krieg in Tschetschenien heißt es
u.a.: »Mit Blick auf die jüngsten Ereignisse im Nordkaukasus
bekräftigen wir nachdrücklich, dass wir die territoriale
Integrität der Russischen Föderation voll und ganz anerkennen
und Terrorismus in allen seinen Formen verurteilen. Wir unterstreichen
die Notwendigkeit, die Normen der OSZE zu achten. Wir stimmen überein,
dass es (...) wichtig ist, die Not der Zivilbevölkerung zu
lindern, auch dadurch, dass angemessene Bedingungen geschaffen werden,
damit internationale Organisationen humanitäre Hilfe leisten
können. Wir sind uns einig, dass eine politische Lösung
von zentraler Bedeutung ist und dass die Hilfe der OSZE dazu beitragen
würde, dieses Ziel zu erreichen. ... Wir begrüßen
die Zustimmung der Russischen Föderation zu einem Besuch der
OSZE-Präsidentschaft in der Region. Wir bestätigen das
bestehende Mandat der OSZE-Unterstützungsgruppe in Tschetschenien.«
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