FWA
2001 Spalte 999f
Der
von den 30 Vertragsstaaten am 19.11.1999 in Istanbul unterzeichnete
modifizierte Vertrag über konventionelle Streitkräfte
in Europa (KSE-Vertrag) verringert erneut die Zahl schwerer Waffen
- hierzu zählen Kampfpanzer, gepanzerte Fahrzeuge, Kampfflugzeuge,
Kampfhubschrauber und Artillerie - und von Truppen, die in den einzelnen
Staaten und bestimmten Gebieten stationiert werden dürfen.
Am 13.5.1997 hatten Vertreter der 30 KSE-Staaten (14 aus NATO-Staaten
und 16 des 1991 aufgelösten Warschauer Pakts) in Wien die Verhandlungen
über eine Modifizierung des 1990 unterzeichneten und am 9.11.1992
in Kraft getretenen KSE-Vertrags aufgenommen. Dieser war vereinbart
worden, um die riesigen Waffenarsenale des Kalten Kriegs zu verringern
und die Bedrohungen in Europa zu vermindern. Bis 1998 wurden mehr
als 58000 Waffensysteme zerstört. – Die Vertragsstaaten
einigten sich nunmehr in Istanbul auf ein neues System von Beschränkungen,
das die zulässigen Obergrenzen nicht mehr zwei Blöcken,
sondern einzelnen Staaten zuweist. Dazu wurden nationale und territoriale
Obergrenzen eingeführt. Die nationalen Obergrenzen geben an,
wie viele Waffen ein Staat im gesamten Vertragsgebiet stationieren
darf; die territorialen Obergrenzen bestimmen, wie viele Waffen
sich auf dem Gebiet eines Staates befinden dürfen (sie enthalten
also auch die Stationierungen fremder Streitkräfte). So darf
z.B. Deutschland 3444 Kampfpanzer, 3281 gepanzerte Kampffahrzeuge,
2255 Artilleriesysteme, 765 Kampfflugzeuge und 280 Angriffshubschrauber
besitzen (nationale Obergrenzen). Zusammen mit den Stationierungen
anderer Vertragsstaaten dürfen sich auf deutschem Boden künftig
höchstens 4704 Panzer, 6772 Kampffahrzeuge und 3407 Artilleriesysteme
befinden (territoriale Obergrenzen). Die territorialen Obergrenzen
dürfen bei Manövern und in Krisensituationen sowie unter
»außergewöhnlichen Umständen« zeitweise
überschritten werden. Truppen mit einem Mandat der Vereinten
Nationen (UN) oder der OSZE fallen nicht unter diese Beschränkungen.
Umstritten war bei den Verhandlungen die so genannte Flankenregel,
die die Stationierung russischer Truppen in den Militärbezirken
St. Petersburg und Kaukasus beschränkt. Vereinbart wurde schließlich,
dass Russland an seiner Südflanke mehr Waffen stationieren
darf; die Zahl der dort zulässigen gepanzerten Kampffahrzeuge
wurde von 1380 auf 2140 erhöht. Dafür muss Russland seine
Truppen aus Moldau vollständig und aus Georgien teilweise abziehen.
– Insgesamt sehen die neuen Obergrenzen einen weiteren Rüstungsabbau
um insgesamt etwa 10 % vor: In den 30 Vertragsstaaten zwischen Atlantik
und Ural würden demnach 11000 Waffensysteme verschrottet. Der
neue KSE-Vertrag kann erst nach der Ratifizierung durch die Parlamente
aller Signatarstaaten in Kraft treten.
Zurück
|
|