FWA 98, Spalte 561
Wegen "Beg�nstigung der Korruption" und weiterer Vorw�rfe verf�gt Pr�sident Faruk Leghari am 5.11. die Absetzung der
Premierministerin, l�st das Parlament auf und k�ndigt Neuwahlen an. Bhutto wird unter Hausarrest gestellt, ihr Mann
verhaftet. Mit �hnlicher Begr�ndung war die Premierministerin bereits am 6.8.1990 abgesetzt worden.
Die Interimsregierung unter F�hrung des PPP-Politikers Malik Meraj Khalid verspricht, gegen die Korruption vorzugehen
und entl��t Hunderte von Beamten und Regierungsberatern; es kommt jedoch in der Folge kaum zu Anklagen. Am 29.1.1997
best�tigt der Oberste Gerichtshof, da� die Entlassung von Benazir Bhutto rechtm��ig ist.
Bei den Parlamentswahlen am 3.2. (Wahlbeteiligung 40 %) erringt die Pakistan Muslim League (PML-N) des fr�heren
Premierministers Nawaz Sharif eine deutliche Mehrheit: Sie stellt 134 der 217 Abgeordneten im neuen Parlament, auf
Benazir Bhuttos PPP entfallen nur 18 Mandate. Sharif, der 1993 ebenfalls wegen Korruption entlassen worden war,
k�ndigt nach seiner Wahl zum neuen Premierminister am 17.2. eine Politik der Wirtschaftssanierung an. Offen bleibt
zun�chst die Rolle des Milit�rs und die Macht des Pr�sidenten, der am 6.1. einen umstrittenen Nationalen
Sicherheitsrat (CDNS) unter seinem Vorsitz eingesetzt hat, dem die Milit�rf�hrung und die wichtigsten Mitglieder des
Kabinetts angeh�ren. Am 1.4. billigt das Parlament auf Antrag der Regierung einstimmig eine Verfassungs�nderung, die
den 8. Verfassungszusatz von 1985 aufhebt, der es dem Pr�sidenten erlaubt hat, den Premierminister zu entlassen oder
das Parlament aufzul�sen. Die F�hrung der Streitkr�fte soll k�nftig vom Premierminister ernannt werden, der Nationale
Sicherheitsrat wird aufgel�st. Pr�sident Leghari stimmt der Verfassungs�nderung am 4.3.1997 zu.
Zur�ck