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In dem seit Monaten andauernden Machtkampf zwischen Pr�sident Lukaschenka, der eine erhebliche Erweiterung seiner
Befugnisse anstrebt, und dem Parlament setzt sich das Staatsoberhaupt durch: Bei einer von Lukaschenka veranla�ten,
international als rechtswidrig bezeichneten Volksabstimmung am 24.11. (Stimmabgabe ab 9.11. m�glich) sprechen sich
70,5 % der Teilnehmer f�r eine neue Verfassung aus, die u.a. eine Verl�ngerung der Amtszeit des Pr�sidenten von 5 auf
7 Jahre, weitreichende Vollmachten f�r das Staatsoberhaupt und die Umwandlung des Einkammerparlaments in ein
weitgehend entmachtetes Zweikammerparlament vorsieht; bef�rwortet wird der Vorschlag von Pr�sident Lukaschenka, den
Nationalfeiertag vom 27.7. (Gr�ndung des unabh�ngigen Wei�ru�lands 1991) auf den 3.7. (Tag der Befreiung der
wei�russischen Sowjetrepublik durch die Rote Armee 1944) zu verlegen; abgelehnt werden die von Pr�sident Lukaschenka
nicht gew�nschte Zulassung von Privateigentum an Grund und Boden sowie die Abschaffung der von Lukaschenka
bef�rworteten Todesstrafe.
Der Verfassungsentwurf des Parlaments, der u.a. eine Abschaffung des Pr�sidentenamts vorsieht, erh�lt nur 7,9 % Ja-
Stimmen. Pr�sident Lukaschenka hatte am 8.11. per Dekret das Ergebnis des Referendums f�r rechtlich bindend erkl�rt;
Parlament und Verfassungsgericht vertreten dagegen die Auffassung, nach dem Grundgesetz habe eine Volksabstimmung nur
empfehlenden Charakter. Viktor Gontschar, der von Lukaschenka am 14.11. nach �ffentlicher Kritik an Pr�sident und
Referendum als Leiter der Zentralen Wahlkommission entlassen worden war, bezeichnet die Stimmbeteiligung von 84,5 %
als "reine Phantasie". Die Opposition spricht von Betrug, Parlamentspr�sident Semjon Scharezki von Staatsstreich. Im
Gegensatz zu Ru�land anerkennen OSZE, EU und die USA den Ausgang der Volksabstimmung nicht. Der Europarat suspendiert
am 13.1.1997 den Gaststatus von Wei�ru�land mit der Begr�ndung, die neue Verfassung sei unter Umst�nden zustande
gekommen, die jeglicher Legitimit�t entbehrten.
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