FWA 99, Spalte 953
Zahlreiche Versuche, die WEU zum �europ�ischer Pfeiler der NATO � auszubauen, blieben bisher erfolglos. Am 20. 6. 1992 beschlossen die Au�en- und Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten in Bonn (Petersberger Abkommen), da� konventionelle Truppen aus den WEU -Staaten k�nftig f�r humanit�re, friedenserhaltende und friedenschaffende Missionen zur Verf�gung stehen sollen. Der Einsatz mu� im Einklang mit den Bestimmungen der UN -Charta stehen, vom UN -Sicherheitsrat gebilligt und vom WEU -Rat einstimmig beschlossen werden. �ber die Teilnahme an Operationen entscheiden die Mitgliedstaaten nach wie vor als Souver�n nach ihrer Verfassung. W�hrend der NATO weiterhin die Aufgaben der kollektiven Verteidigung verbleiben, will sich die WEU auf die Krisenbew�ltigung konzentrieren sowie auf friedenserhaltende und friedenschaffende Eins�tze (Beispiel: Die 1994 im EU -Auftrag organisierte Aufstellung einer Polizeieinheit f�r das herzegowinische Mostar). Vorgesehen ist die Durchf�hrung solcher Eins�tze unter dem eigenst�ndigen Kommando der WEU in enger Koordination mit den St�ben der NATO und unter R�ckgriff auf deren milit�rische und logistische Ressourcen. Der NATO -Gipfel vom 10. und 11. 1. 1994 bot die Entwicklung �trennbarer, jedoch nicht getrennter� NATO -Kapazit�ten CJTF (Combined Joint Task Forces) f�r die WEU sowie eine Intensivierung der Zusammenarbeit an; die Aktivit�ten der aufgel�sten Eurogroup (einer informellen Gruppierung der europ�ischen Verteidigungsminister der NATO) wurden teilweise der WEU �bertragen. Am 6. 5. 1996 schlossen WEU und NATO in Br�ssel ein Sicherheitsabkommen, das v.a. den Schutz und den Austausch vorsieht; u.a. soll die WEU bestimmte milit�rische Informationen der NATO erhalten und dadurch politisch aufgewertet werden. - Am 17. und 18. 11. 1997 beschlossen die Au�en- und Verteidigungsminister der WEU auf ihrer Ratstagung in Erfurt (an der auch die 18 assoziierten bzw. Beobachterstaaten teilnahmen), da� die Pr�sidentschaften in der WEU und der EU ab 1999 m�glichst bei einem Staat liegen sollen, um die Bedeutung der WEU als Instrument des europ�ischen Krisenmanagements zu st�rken. Diese Doppelpr�sidentschaft (sie beginnt im ersten Halbjahr 1999 mit dem deutschen EU -Ratsvorsitz) kann allerdings k�nftig nur funktionieren, wenn die jeweils amtierenden Staaten beiden Organisationen angeh�ren. Die f�nf Staaten mit Beobachterstatus sollen uneingeschr�nkt an im EU -Auf-trag stattfindenden WEU -Operationen teilnehmen k�nnen; die mittel- und osteurop�ischen assoziierten Partner sollen besser in die Planungen und die R�stungskooperation einbezogen werden.
Auf ihrer Ratstagung auf Rhodos (Griechenland) am 11. und 12. 5. 1998 konnten sich die (mit den assoziierten und Beobachterstaaten 28) Au�en- und Verteidigungsminister nicht auf einen direkten Beitrag zur L�sung der j�ngsten Krise in der Provinz Kosovo (Jugoslawien) einigen und erkl�rten, die NATO solle die Gewalt eingrenzen; die WEU wolle sich auf die Ausbildung der Grenzpolizei in Albanien und Mazedonien beschr�nken, damit sich diese Staaten vor einem �bergreifen des Konflikts selbst sch�tzen k�nnten.
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