Auszug aus dem Fischer Weltalmanach 2000
EU Europäische Union
Hauptquartier: c/o EU-Kommission, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel; Tel.:
(0032)2-2991111, Fax: -2950138
Internet: http://europa.eu.int
Die Europäische Union (EU) wurde mit dem am 7.2. 1992 in Maastricht (Niederlande)
durch die zwölf Staaten der Europäischen Gemeinschaften unterzeichneten und am 1.11.
1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) gegründet. Seit
dem Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden am 1.1. 1995 hat die EU 15
Mitgliedstaaten mit zusammen rund 373 Mio. Einwohnern und einer Gesamtfläche von 3,2
Mio. qkm.
Europäische Kommission (EU-Kommission)
Gründung
Mit Inkrafttreten des sog. Fusionsvertrags am 1.7. 1967 trat an die Stelle der Hohen
Behörde der EGKS, der Kommission der EWG und der Kommission der Euratom die
Kommission der Europäischen Gemeinschaften; seit dem EU-Vertrag (1993): Europäische
Kommission.
Aufgaben
In den Bereichen, die den ersten Pfeiler der EU bilden, ist die Kommission wegen ihres
alleinigen Initiativrechts (ausgenommen Fragen des freien Personenverkehrs) zuständig für
die Ausarbeitung von Vorschlägen für gemeinschaftliche Rechtsakte (Verordnungen,
Richtlinien, Entscheidungen) unter Wahrung des europäischen Interesses, Anhörung
möglichst weiter Kreise und Achtung des Subsidiaritätsprinzips.
Die wichtigsten Entscheidungen über Maßnahmen und Prioritäten der EG treffen jedoch der
Rat oder Rat und EP gemeinsam. Diese beiden Organe könlen die Kommission zur
Vorlage von Vorschlägen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele auffordern.
Die Kommission achtet als Hüterin der Verträge auf die Einhaltung der gemeinschaftlichen
Rechtsvorschriften. 1998 leitete die Kommission 1105 (1997: 1422)
Vertragsverletzungsklagenverfahren ein, gab 671 (331) Stellungnahmen ab und erhob in
114 (121) Fällen Klage vor dem EuGH, darunter Deutschland 4 (19) und Österreich 2
(0).
Als ausführendes Organ ist die Kommission u.a. zuständig für die Erstellung des
EU-Haushaltsentwurfs, den Vollzug des Haushaltsplans sowie die Verwaltung der Struktur-
und des Kohäsionsfonds sowie der Forschungs- und anderer Programme. In einigen
Bereichen verfügt sie über erhebliche Entscheidungs- und Durchführungsbefugnisse, die ihr
durch den Vertrag oder vom Rat übertragen wurden. Sie handelt im Namen der EU auch
Handels- und Kooperationsabkommen mit (Gruppen von) Drittstaaten aus.
Beschlußfassung mit der Mehrheit der Mitglieder.
Zusammensetzung
20 Mitglieder, davon je zwei aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien sowie
je eines aus den anderen EU-Staaten.
Der von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen benannte Präsident der
Kommission bedarf der Zustimmung des EP; der designierte Präsident und die übrigen
Mitglieder der Kommission, die von den Mitgliedstaaten im Einvernehmen mit diesem
nominiert werden, müssen als Kollegium vom EP bestätigt werden, bevor sie von den
Mitgliedstaaten einvernehmlich für fünf Jahre ernannt werden.
Die Kommission übt ihre Tätigkeit unter der politischen Führung ihres Präsidenten aus. Die
Bestätigung des Kommission als Kollegialorgan durch das EP wurde durch den
EU-Vertrag (1993) eingeführt, die Zustimmung des EP für den designierten
Kommissionspräsidenten, dessen Mitspracherecht bei der Auswahl der Kommissare und
dessen politische Führungsrolle durch den Vertrag von Amsterdam (1999).
Im Gegensatz zum Rat sind die Kommissare den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet;
sie dürfen bei der Erfüllung ihrer Pflichten Anweisungen von einer Regierung oder einer
anderen Stelle weder anfordern noch entgegennehmen.
Das vollständige Kapitel "Europäische Union" finden Sie im Fischer Weltalmanach 2000.
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