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01.11.04
Europ�ische Union: Verfassungsvertrag unterzeichnet
 
Am 29. Oktober 2004 ist in Rom der Vertrag �ber eine Verfassung f�r Europa von den Staats- und Regierungschefs sowie den Au�enministern aller 25 Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union (EU) unterzeichnet worden. Der Festakt fand im historischen Horatier- und Curiatiersaal des Kapitols statt, wo am 25. M�rz 1957 die damaligen Gr�nderstaaten Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg die Vertr�ge f�r die Europ�ische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europ�ische Atomgemeinschaft (Euratom) unterzeichnet hatten (diese sog. R�mischen Vertr�ge traten am 1. Januar 1958 in Kraft).

Die Staats- und Regierungschefs der EU, die im Rahmen der Konferenz von Vertretern der Mitgliedstaaten (Regierungskonferenz/RK) zusammengetreten waren, hatten am 18. Juni 2004 in Br�ssel Einvernehmen �ber den Verfassungsvertrag erzielt, der ein bedeutender Schritt im Prozess der Integration und der Zusammenarbeit in Europa ist. Das Vertragswerk soll bis 2007 in Kraft treten. Zuvor muss es von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In einigen L�ndern wird per Referendum entschieden.

Die Verfassung f�r Europa f�r rund 450 Millionen EU-B�rger soll die am 1. Mai 2004 auf 25 Staaten erweiterte EU demokratischer, transparenter und effizienter machen und die bestehenden EU-Vertr�ge ersetzen. Mit ihm werden u.a. das Amt eines hauptamtlichen EU-Ratspr�sidenten und eines Au�enministers geschaffen. In der k�nftigen EU-Kommission kann bis 2014 jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen. Danach soll die Kommissionsst�rke auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten begrenzt werden.

Entscheidungen im Ministerrat werden durch die Einf�hrung der so genannten doppelten Mehrheit erleichtert: Ein Beschluss ist gefasst, wenn 55 Prozent der Staaten zustimmen, die 65 Prozent der EU-Bev�lkerung vertreten. F�r eine Blockade sind mindestens vier Staaten erforderlich. Bei politisch sensiblen Themen wie der Au�en-, Innen-, Justiz-, Wirtschafts- und Finanzpolitik ist die Zustimmung von 72 Prozent der Staaten n�tig, die 65 Prozent der Bev�lkerung vertreten.

Gest�rkt wird die Kompetenz des Europ�ischen Parlaments, das mehr Rechte in der Agrar-, Struktur-, Justiz- und Innenpolitik erh�lt. Als Entgegenkommen an kleinere EU-Staaten wird die Mindestzahl der Europaabgeordneten von derzeit drei pro Land auf sp�ter sechs erh�ht. Gro�e L�nder m�ssen bei einem auf maximal 750 Abgeordnete begrenzten Parlament k�nftig Sitze abgeben, bei Deutschland sind es drei der gegenw�rtig 99 Sitze. �ber diese erste europ�ische Verfassung wird im Fischer Weltalmanach 2005 ausf�hrlich berichtet.

Der Streit um die neue EU-Kommission: Nach der Unterzeichnungszeremonie am Vormittag trafen sich die Staats- und Regierungschefs mit dem bisherigen Pr�sidenten der EU-Kommission Romano Prodi und den designierten Nachfolger Jos� Manuel Dur�o Barroso, um �ber eine Umgestaltung der Kommissionsmannschaft zu beraten. Angesichts einer drohenden Abstimmungsniederlage im Europ�ischen Parlament (EP) hatte Barroso sein Personaltableau f�r die neue EU-Kommission am 27. Oktober 2004 zur�ckgezogen.

Damit entsch�rfte er eine wochenlange Auseinandersetzung um einige umstrittene Kandidaten. Die Sozialdemokraten (SPE), Gr�nen (FEA) und Liberalen (ALDE) im EP lehnen insbesondere den Italiener Rocco Buttiglione ab, der nach bisheriger Planung Innen- und Justizkommissar werden sollte. Buttiglione hatte Homosexualit�t als S�nde bezeichnet. Dar�ber hinaus wird an der Niederl�nderin Neelie Kroes (Wettbewerbsressort) wegen ihrer zahlreichen Aufsichtsratsmandate Kritik ge�bt. Dem Ungarn Laszlo Kovacs (Energie) wird vorgeworfen, nur ungen�gende Kenntnisse �ber Energiepolitik zu besitzen; die Christdemokraten (EVP-ED) sto�en sich zudem an seiner kommunistischen Vergangenheit. Der Lettin Ingrida Udre (Steuern und Z�lle) h�ngt der Verdacht einer Korruptionsaff�re an. Das EP kann nur das gesamte Gremium ablehnen, nicht jedoch einzelne Kommissare.

Als erster zog am 30. Oktober Buttiglione seine Kandidatur in der neuen EU-Kommission zur�ck.

   
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