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24.10.05
Vereinte Nationen: 60 Jahre UN-Charta
 
Vor 60 Jahren, am 24. Oktober 1945, ist die Charta der Vereinten Nationen (UN) in Kraft getreten. Dieser Tag wird j�hrlich wiederkehrend als �Tag der Vereinten Nationen� begangen. Die Charta war am 26. Juni 1945 in San Francisco (USA) zum Abschluss der �Konferenz der Vereinten Nationen �ber die Internationale Organisation� unterzeichnet worden. Gegenw�rtig geh�ren den UN � auch die Bezeichnung UNO (United Nations Organization) f�r die �Organisation der Vereinten Nationen� ist gebr�uchlich � mit 191 Staaten alle Staaten der Welt an � mit Ausnahme von Sahara (DARS), Republik China (Taiwan) und Vatikanstadt.

Als vorrangiges Ziel weist die Charta die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit aus. Weitere Ziele nach Art. 1 der Charta sind: die Achtung der Menschenrechte; die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und humanit�rem Gebiet (hinzu trat das Anliegen des Umweltschutzes); und die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Organisation selbst soll der Charta zufolge ein Mittelpunkt sein, �in dem die Bem�hungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden�.

Bei der Verwirklichung dieser Ziele haben die Mitgliedstaaten wie die UN die in Art. 2 der Charta niedergelegten Grunds�tze zu beachten: Ein allgemeines Gewaltverbot und die Verpflichtung zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (ausgenommen hiervon sind das Recht auf Selbstverteidigung sowie vom Sicherheitsrat beschlossene legitime Zwangsma�nahmen nach Kapitel VII der Charta); den Grundsatz der souver�nen Gleichheit aller Mitgliedstaaten; das Verbot des Eingreifens der Organisation in die inneren Angelegenheiten der Mitglieder. Der den Staaten zugestandene Umfang ihrer �inneren Angelegenheiten� wurde jedoch zunehmend eingeschr�nkt; so gilt insbesondere der Schutz der Menschenrechte immer weniger als ausschlie�lich innere Angelegenheit eines Staates.

Die UN-Charta etablierte sechs Hauptorgane mit unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgaben, die bei Bedarf Neben- und Hilfsorgane � mit Unterorganen oder Arbeitsgruppen � einsetzen k�nnen. Im Laufe der Zeit entstand ein vielschichtiges System, zu dem � neben der Organisation der UN selbst und den von ihr etablierten Spezialorganen � 15 weitere, organisatorisch wie finanziell autonome Sonderorganisationen geh�ren. Sie sind mit der Kernorganisation vertraglich verbunden; ihre Arbeit soll vom Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) koordiniert werden.

Die sechs Hauptorgane sind die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), der Internationale Gerichtshof (ICJ) und das Sekretariat � das sechste Hauptorgan, der Treuhandrat, ist praktisch funktionslos. Zum wichtigsten Instrument des Sicherheitsrats bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung f�r den Weltfrieden haben sich die in der UN-Charta nicht vorgesehenen Friedenstruppen entwickelt.

Im 60. Jahr ihres Bestehens sollte die Organisation nach dem Plan von UN-Generalsekret�r Kofi Annan grundlegend reformiert werden. Doch der UN-Weltgipfel im September 2005 beschloss lediglich einen kleinen Teil der Agenda: So soll es k�nftig eine eigene Kommission f�r Friedenseins�tze geben und ein neues Menschenrechtsgremium in Genf geschaffen werden. Die von einigen Staaten � darunter Deutschland � geforderte Reform des Sicherheitsrats ist vorerst aufgeschoben. Und ein st�ndiger Sitz f�r Deutschland in diesem wichtigsten UN-Gremium ist fraglicher denn je. (MvB)
   
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