So alt wie der Wettkampfsport
selbst ist auch die Praxis, durch künstliche Substanzen
oder Methoden die Leistung zu steigern. Als neues Fundament
im Kampf gegen verbotene Mittel und Methoden beschlossen
dazu im März 2003 die Vertreter von 65 Sportorganisationen
und 73 Regierungen auf der zweiten Welt-Anti-Doping-Konferenz
in Kopenhagen (Dänemark) den Anti-Doping-Code.
Entwickelt wurde das Dokument, das die Regelungen zu
Kontrollen, Verfahren und Sanktionen harmonisiert und
standardisiert, unter der Führung der Welt-Anti-Doping-Agentur
(WADA).
Kernpunkte des Code
Nicht nur der Nachweis, sondern
auch der Versuch der Nutzung sowie der Besitz und der
Handel von verbotenen Mitteln und Methoden werden künftig
als Verstoß geahndet. Fortgeschrieben wird die
Politik der "strict liability", d.h. der Athlet
ist verantwortlich für jede verbotene Substanz
in seinem Körper. Obwohl der Code Ausnahmeregeln
vorsieht, wird jeder bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften
auf Doping positiv getestete Athlet automatisch disqualifiziert.
Die Medaille wird ihm aberkannt. In Mannschaftswettbewerben
lösen zwei Dopingvergehen die Disqualifikation
des gesamten Teams aus.
Das Doping-Erstvergehen wird mit
einer zweijährigen Regelsperre geahndet. Diese
Strafe kann jedoch unter "außergewöhnlichen
Umständen" reduziert oder aufgehoben werden.
Für ein wiederholtes Doping-Vergehen ist eine lebenslanger
Bann vorgesehen. Die WADA veröffentlicht höchstens
einmal im Jahr eine Liste mit den verbotenen Mitteln
und Methoden. Auf der seit 1.1.2003 gültigen Liste
ist erstmals auch das Verbot von Gen-Doping enthalten.
Die WADA hat das Recht, Entscheidungen von Sportverbänden
vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) des Internationalen
Olympischen Komitees (IOC) in Lausanne anzufechten.
Der Code geht weit über den Rahmen bisheriger Regelungen
hinaus, indem er die Zusammenarbeit von Verbänden,
Anti-Doping-Erziehung und -Forschung vorsieht.
Die internationalen Sportverbände
und -organisationen haben zugesagt, das Regelwerk bis
zu den Olympischen Spielen in Athen 2004 offiziell anzuerkennen.
Die Regierungen von rund 50 Staaten erklärten in
einer auf der Konferenz unterzeichneten "Erklärung
von Kopenhagen" ihre Absicht, den Kodex anzuerkennen.
Bis zu den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin (Italien)
wollen sie daraus ein internationales Anti-Doping-Übereinkommen
entwickeln und es anschließend ratifizieren.
Die WADA
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (World
Anti-Doping Agency/WADA)
ist eine private Stiftung nach Schweizer Recht (NGO).
Sie wurde 1999 im Anschluss an eine vom IOC initiierten
Weltkonferenz über Doping im Sport in Lausanne
(Schweiz) als unabhängige internationale Agentur
zur Förderung und Koordinierung der Bemühungen
von Sportorganisationen und öffentlicher Behörden
zur Bekämpfung von Doping im Sport auf internationaler
Ebene gegründet. Die Agentur arbeitet eng mit dem
Internationalen Olympischen Komitee (IOC), den Internationalen
Sportverbänden (IF), den Nationalen Olympischen
Komitees (NOC) und den Athleten zusammen. 2001 wurde
der Hauptsitz nach Montreal (Kanada) verlegt.
Internet:
www.wada-ama.org
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