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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Größter gemeinsamer Markt der Welt
 
Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) um zehn neue Mitglieder (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) zum 1. Mai 2004 zieht auch eine Erweiterung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit sich, dessen Bevölkerung auf 460 Millionen anwächst. Der EWR ist die Erweiterung des Binnenmarkts der Europäischen Gemeinschaft (EG), des ersten Pfeilers der EU, um drei der vier Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), nämlich Island, Liechtenstein und Norwegen.

Entstehung
Der EWR trat am 1. Januar 1994 in Kraft und umfasste die damals zwölf EU-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien) und sechs der damals sieben EFTA-Staaten (Finnland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und Schweden). Finnland, Österreich und Schweden wurden 1995 EU-Mitglieder. Das EFTA-Mitglied Schweiz sprach sich in einer Volksabstimmung 1992 gegen die Teilnahme am EWR aus, sie baut ihre Beziehungen mit der EU vor allem im Rahmen von erweiterten bilateralen Abkommen weiter aus.

Die »vier Freiheiten«
Grundsätzlich übernahmen die EFTA-Staaten die für den Europäischen Binnenmarkt geltenden Regeln für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (»vier Freiheiten«) sowie die Grundzüge des EU-Wettbewerbsrechts. Spezielle Ausnahmeregeln beschränken sich auf sehr wenige Sektoren. Anders als die EU-Vollmitglieder erhalten die EFTA-Staaten keine Entscheidungsbefugnisse, sondern nur bestimmte Mitsprache- und Anhörungsrechte. Technische Handelsbarrieren (unterschiedliche Maße/Normen) werden im Gleichschritt mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) abgeschafft. Die gemeinsame Agrarpolitik der EU ist nicht auf den EWR ausgedehnt, doch wird der Handel mit landwirtschaftlichen sowie Fischereiprodukten durch bilaterale Abkommen wesentlich erleichtert. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf den Verbraucherschutz, die Umwelt- und Sozialpolitik und schließt die Abstimmung im Finanz- und Währungsbereich ein.

Im EWR wurden bisher die Zölle zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft und es gelten etwa 80% der Binnenmarktvorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Jedoch handelt es sich beim EWR nicht um eine Zollunion mit gemeinsamem Zolltarif. Anders als innerhalb der EG sind Verbrauchssteuern bei der Einfuhr zu bezahlen. Dennoch ist der EWR aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone. Der Europäische Binnenmarkt (der EG) ist seit 1993 in Kraft, jedoch noch nicht vollendet; durch die Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien in den EU-Mitgliedstaaten bestehen weiterhin Hemmnisse.

Überwachungsinstrumente
Zur Überwachung des EWR-Abkommens und der abgeleiteten Vorschriften haben sich die EFTA-Staaten zusätzliche Institutionen geschaffen: EWR-Rat, Gemeinsamer Ausschuss, Gemeinsamer Parlamentarischer Ausschuss (aus Parlamentariern der EFTA-Staaten und des Europäischen Parlaments), EFTA-Überwachungsbehörde und EFTA-Gerichtshof. Für die EG-Mitgliedstaaten sind die Europäische Kommission sowie der Europäische Gerichtshof zuständig.

Erweiterung um zehn Staaten
Mit der EU-Erweiterung vom 1. Mai 2004 hat der EWR 28 Mitgliedstaaten. Aufgrund von Art. 128 EWR-Abkommen muss jedes Land, welches der EU beitreten will, gleichzeitig Mitglied des EWR werden. Im Dezember 2002 stellten deshalb die zehn EU-Beitrittsländer einen Antrag auf Mitgliedschaft im EWR. Die Verhandlungen wurden im Juli 2003 abgeschlossen und der EWR-Erweiterungsvertrag am 11. November 2003 durch die EFTA/EWR-Außenminister Islands, Liechtensteins und Norwegens in Vaduz (Liechtenstein) unterzeichnet. Der EWR ist der größte gemeinsame Markt der Welt.

Links
www.europa.eu.int
www.efta.int

   
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