Innerhalb
der Europäischen Union (EU)
gilt seit dem 1. Januar 2005 eine einheitliche Regelung
für den Handel mit Emissionszertifikaten. Zunächst
beginnt eine Pilotphase; ab 2008 soll das Emissionshandelssystem
dann weltweit eingeführt werden. Ermöglicht
wurde dies durch das Kyoto-Protokoll von 1997, das am
16. Februar 2005 in Kraft getreten ist.
Kyoto-Protokoll
Das Protokoll von Kyoto wurde
von den Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der
Vereinten Nationen (UN) von 1992 auf ihrer dritten Konferenz
im Dezember 1997 in der gleichnamigen japanischen Stadt
verabschiedet. Zur Konkretisierung ihrer Verpflichtungen
zum Schutz des globalen Klimas einigten sich die Industriestaaten
darin erstmals auf eine überprüfbare Reduktion
ihrer Treibhausgasemissionen, und zwar um insgesamt
5,2 Prozent bis 2012. Unter die Regelung fallen die
Emissionen von Kohlendioxid (CO2 ), Methan (CH4) und
Distickstoffoxid (N2O) (Bezugsjahr 1990) sowie von teilhalogenierten
Kohlenwasserstoffen (H-FKW), perfluorierten Kohlenwasserstoffen
(PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) (Bezugsjahr 1995).
Kohlendioxid entsteht beim Verbrennen fossiler Energieträger
wie Kohle, Öl und Erdgas.
Über die konkrete Ausgestaltung
der flexiblen Mechanismen (Joint Implementation - JI)
des Kyoto-Protokolls wurde erst in den Nachfolgekonferenzen
(1998-2001) Konsens erzielt. Dazu gehört die Möglichkeit
für Industriestaaten, ihre Wälder als Kohlenstoffspeicher
(CO2 -Senken) anrechnen zu lassen - und zwar bis zu
3,5 Prozentpunkte ihrer Reduktionsverpflichtung. Außerdem
kann ein Land seine Verpflichtungen auch erfüllen,
indem es von anderen Ländern, die ihr Soll übererfüllen,
Emissionszertifikate erwirbt (Emissionshandel). Schließlich
können sich Industriestaaten im Rahmen des Clean
Development Mechanism (CDM) Investitionen in klimafreundliche
Technologien in Entwicklungsländern auf ihr Reduktionsziel
anrechnen lassen; die Kernkraft wurde von dieser Regelung
ausgenommen.
Voraussetzung für das Inkrafttreten
des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 war, dass es
von mindestens 55 Unterzeichnerstaaten ratifiziert wird,
die zugleich für mindestens 55 Prozent der Treibhausgasemissionen
aus den Industriestaaten (Bezugsjahr 1990) verantwortlich
sind. Nach der Ratifizierung durch Russland am 16. November
2004 war dies der Fall.
Die USA, die fast ein Viertel aller
Treibhausgase weltweit verursachen und die ihren Schadstoffausstoß
laut Kyoto-Protokoll um sieben Prozent senken müssten,
hatten sich im März 2001 aus der Vereinbarung zurückgezogen
und dies mit den schädlichen Auswirkungen auf die
US-Wirtschaft begründet. Seither akzeptieren die
USA keine verbindlichen Emissionsobergrenzen und haben
ihren Ausstoß an Treibhausgasen sogar noch erhöht.
Auch Australien verweigert die Ratifizierung des Abkommens.
Schwellenländer mit starkem Wirtschaftswachstum
wie Indien und China, die schon bald die USA als Emittent
Nummer eins überholt haben werden, konnten in Kyoto
nicht in die Reduktionsverpflichtungen einbezogen werden.
Bei der Fortschreibung des Protokolls für die Zeit
nach 2012 sollen deshalb auch Schwellenländer zur
Verringerung ihrer CO2 -Produktion verpflichtet werden.
Emissionsrechtehandel in
der EU
Die EU hat sich im Kyoto-Protokoll
verpflichtet, ihre Emissionen während der Jahre
2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau
von 1990 zu verringern. Um diese Zielsetzung zu erreichen,
haben sich die EU-Mitgliedstaaten zu nationalen Klimaschutzzielen
verpflichtet. Deutschland hat zugesagt, die Treibhausgasemissionen
im gleichen Zeitraum um 21 Prozent (bezogen auf 1990)
zu reduzieren. In dieser ersten Phase geht es um eine
Verringerung des CO2 -Ausstoßes in der industriellen
Produktion.
Die Emissionshandelsrichtlinie der
EU wurde am 2. Juli 2003 durch das Europäische
Parlament verabschiedet und trat am 25. Oktober 2003
in Kraft. Die Richtlinie legt fest, welche Anlagen am
Emissionshandel beteiligt sind: Es sind vor allem die
Energiewirtschaft (Kraftwerke) und energieintensive
Produktionsanlagen der Industrie, auf die insgesamt
fast die Hälfte des CO2 -Ausstoßes in der
EU entfällt. Dieser Teil der Wirtschaft kann mit
Berechtigungen zum CO2 -Ausstoß handeln.
Die Emissionszertifikate werden
von den Mitgliedstaaten an die Anlagenbetreiber verteilt.
Sie beziehen sich auf mehrjährige Verpflichtungsperioden
(1. Periode: 2005-07, 2. Periode: 2008-2012, danach
jeweils Fünf-Jahres-Zeiträume). Die Erstzuteilung
erfolgt kostenlos und orientiert sich am durchschnittlichen
Anlagenausstoß der Jahre 2000-2002. Diese Menge
wird dann in späteren Verpflichtungsperioden verknappt.
Liegt ein Unternehmen unterhalb der zulässigen
Emissionsgrenze, muss es sich zusätzliche Zertifikate
beschaffen. Betriebe, die z.B. durch Modernisierung
unterhalb der Grenze liegen, können ihre Zertifikate
europaweit verkaufen und damit zusätzliche Einnahmen
erzielen. Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es
günstiger ist, Anlagen zu modernisieren oder Verschmutzungsrechte
hinzuzukaufen. Der eigentliche Handel mit Emissionsrechten
(Kassa-Handel auf elektronischen Plattformen und an
Börsen) beginnt am 1. März 2005, der Preis
für die Zertifikate wird durch Angebot und Nachfrage
bestimmt.
In Deutschland wurde den 1860
vom Rechtehandel betroffenen Unternehmen von der Deutschen
Emissionshandelsstelle (DEHSt) zunächst kostenlos
eine jeweils feste Anzahl von Gratiszertifikaten zugeteilt,
die sie zur Emission von CO2 berechtigen. Bis zum 31.
März des Folgejahres muss ein zertifizierter Bericht
über den Ausstoß im Vorjahr bei der Behörde
eingereicht werden. Aus diesem Bericht geht die Differenz
zwischen verfügbaren und tatsächlich benötigten
Emissionsrechten hervor. Hat ein Unternehmen weniger
CO2 ausgestoßen als es an Berechtigungen hält,
kann es die Überschüsse entweder in das nächste
Jahr übertragen (Banking, ausgenommen von 2007
nach 2008) oder auf dem Markt verkaufen. Hat ein Unternehmen
mehr CO2 ausgestoßen als es an Berechtigungen
hält, ist es verpflichtet, die Lücke zu schließen
und die entsprechende Menge an Berechtigungen auf dem
Markt zu kaufen, so dass die jährliche Emissionsbilanz
ausgeglichen ist. Falls dieser Ausgleich nicht bis zum
30. April nach dem jeweiligen Berichtsjahr erfolgt,
werden Strafzahlungen in Höhe von 40 EUR/t CO2
fällig. Nach EU-Vorgaben dürfen deutsche Unternehmen
in den kommenden drei Jahren insgesamt 1485 Millionen
Tonnen CO2 (495 Millionen Tonnen pro Jahr) ausstoßen.
Links:
Klimarahmenkonvention
(UNFCCC): www.unfccc.int
Kyoto-Protokoll:
http://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpger.pdf
Sekretariat des UNFCCC: www.runiceurope.org/german/deutschland/unfccc.htm
Deutsche
Emissionshandelsstelle (DEHSt): www.dehst.de
Europäische Union (EU): www.europa.eu.int
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