Unter
Steuerparadies versteht man einen Staat oder Finanzplatz
mit fehlenden oder unzureichenden Regelungen und Aufsichtsstandards
f�r Finanzgeschäfte (Offshore Banking), an dem Finanzeinkommen
nicht oder nur gerigfügig besteuert werden, und der
deshalb von Nichtansässigen zur Steuerflucht benutzt
wird.
Die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
veröffentlichte am 19.4.2002 in Paris eine aktualisierte
schwarze Liste der sog. Steuerparadiese. Neben den europäischen
Kleinstaaten Andorra,
Liechtenstein
und Monaco
enthält sie die im Pazifik gelegenen Marshallinseln,
Nauru
und Vanuatu
sowie das westafrikanische Liberia.
Den Staaten wird vorgeworfen, Steuerbetrug und internationalem
Steuerwettbewerb Vorschub zu leisten und sich der Bekämpfung
solcher Praktiken zu widersetzen. Mitgliedstaaten der
OECD wurden bisher keiner Prüfung unterzogen; sie
sollen ihre Position erst im Frühjahr 2003 klären.
Schwarze Liste
Die OECD hatte erstmals im Juni
2000 eine schwarze Liste mit Steuerparadiesen
veröffentlicht, auf der damals noch 35 nicht kooperationsbereite
Staaten standen. Nach und nach erklärten sich die
meisten Länder laut OECD zur Zusammenarbeit bereit
und wurden von der Liste gestrichen, zuletzt Samoa.
Die Initiative der führenden Industriestaaten gewann
nach den Terroranschlägen vom 11.9.2001 zusätzlich
an Bedeutung. In ihren Bemühungen, die Finanzierung
von Terroristengruppen zu unterbinden, wollen die
USA und ihre Verbündeten die Steueroasen einer
engeren Prüfung unterziehen. Die gelisteten Staaten
laufen Gefahr, isoliert zu werden. Sie haben sich wiederholt
Forderungen der OECD widersetzt, gegen Steuerbestimmungen
vorzugehen, die als schädlich für Handel und
Investitionsfluss gelten. Die anderen Länder und
Regionen haben sich seitdem verpflichtet, ihr Bankgeheimnis
zu lockern und einen Informationsaustausch mit den 30
OECD-Mitgliedern einzuführen. Liechtenstein will
am Bankgeheimnis festhalten und dem Druck der OECD nicht
nachgeben; es wurde allerdings 2001 von der Liste der
Staaten entfernt, die nicht entschieden genug gegen
Geldwäsche vorgehen.
FATF
Auf dieser schwarzen Liste der 1989
von der von den G 7-Staaten eingesetzten Arbeitsgruppe
»Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche«
(FATF,
Financial Action Task Force on Money Loundering) sind
immer noch 19 Länder aufgeführt, die sich
internationalen Bemühungen zur Bekämpfung
der Geldwäsche widersetzen. Panama
ist 2001 von dieser Liste gestrichen worden, nachdem
es sich bereit erklärt hatte, die Bemühungen
der FATF zu unterstützen. Die Steueroase Monaco
hatte sich ebenfalls dem Druck aus Frankreich gebeugt
und zugesagt, Maßnahmen zur Bekämpfung der
Geldwäsche einzuführen. Allerdings warfen
viele OECD-Staaten schon in diesem Jahr Monaco vor,
Untersuchungen ernster Steuerdelikte zu behindern. Auch
Russland,
das 2001 Gesetze gegen Geldwäsche angenommen hat,
dürfte vorerst auf der schwarzen Liste bleiben.
Denn das entsprechende Kontrollorgan, das verdächtige
Immobilien- und Bankgeschäfte kontrollieren soll,
wurde erst Ende März 2002 geschaffen und muss erst
personell aufgestockt werden.
Dieser Text erschien zuerst im
Weltalmanach 2003 als Sonderbeitrag
im Kapitel Internationale Organisationen.
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