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Bekämpfung der Steuerparadiese
 
Unter Steuerparadies versteht man einen Staat oder Finanzplatz mit fehlenden oder unzureichenden Regelungen und Aufsichtsstandards f�r Finanzgeschäfte (Offshore Banking), an dem Finanzeinkommen nicht oder nur gerigfügig besteuert werden, und der deshalb von Nichtansässigen zur Steuerflucht benutzt wird.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichte am 19.4.2002 in Paris eine aktualisierte schwarze Liste der sog. Steuerparadiese. Neben den europäischen Kleinstaaten Andorra, Liechtenstein und Monaco enthält sie die im Pazifik gelegenen Marshallinseln, Nauru und Vanuatu sowie das westafrikanische Liberia. Den Staaten wird vorgeworfen, Steuerbetrug und internationalem Steuerwettbewerb Vorschub zu leisten und sich der Bekämpfung solcher Praktiken zu widersetzen. Mitgliedstaaten der OECD wurden bisher keiner Prüfung unterzogen; sie sollen ihre Position erst im Frühjahr 2003 klären.

Schwarze Liste

Die OECD hatte erstmals im Juni 2000 eine schwarze Liste mit Steuerparadiesen veröffentlicht, auf der damals noch 35 nicht kooperationsbereite Staaten standen. Nach und nach erklärten sich die meisten Länder laut OECD zur Zusammenarbeit bereit und wurden von der Liste gestrichen, zuletzt Samoa. Die Initiative der führenden Industriestaaten gewann nach den Terroranschlägen vom 11.9.2001 zusätzlich an Bedeutung. In ihren Bemühungen, die Finanzierung von Terroristengruppen zu unterbinden, wollen die USA und ihre Verbündeten die Steueroasen einer engeren Prüfung unterziehen. Die gelisteten Staaten laufen Gefahr, isoliert zu werden. Sie haben sich wiederholt Forderungen der OECD widersetzt, gegen Steuerbestimmungen vorzugehen, die als schädlich für Handel und Investitionsfluss gelten. Die anderen Länder und Regionen haben sich seitdem verpflichtet, ihr Bankgeheimnis zu lockern und einen Informationsaustausch mit den 30 OECD-Mitgliedern einzuführen. Liechtenstein will am Bankgeheimnis festhalten und dem Druck der OECD nicht nachgeben; es wurde allerdings 2001 von der Liste der Staaten entfernt, die nicht entschieden genug gegen Geldwäsche vorgehen.

FATF

Auf dieser schwarzen Liste der 1989 von der von den G 7-Staaten eingesetzten Arbeitsgruppe »Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche« (FATF, Financial Action Task Force on Money Loundering) sind immer noch 19 Länder aufgeführt, die sich internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche widersetzen. Panama ist 2001 von dieser Liste gestrichen worden, nachdem es sich bereit erklärt hatte, die Bemühungen der FATF zu unterstützen. Die Steueroase Monaco hatte sich ebenfalls dem Druck aus Frankreich gebeugt und zugesagt, Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche einzuführen. Allerdings warfen viele OECD-Staaten schon in diesem Jahr Monaco vor, Untersuchungen ernster Steuerdelikte zu behindern. Auch Russland, das 2001 Gesetze gegen Geldwäsche angenommen hat, dürfte vorerst auf der schwarzen Liste bleiben. Denn das entsprechende Kontrollorgan, das verdächtige Immobilien- und Bankgeschäfte kontrollieren soll, wurde erst Ende März 2002 geschaffen und muss erst personell aufgestockt werden.

Dieser Text erschien zuerst im Weltalmanach 2003 als Sonderbeitrag im Kapitel Internationale Organisationen.
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