Im
Jahr 2004 entfielen 97 Prozent aller Hinrichtungen weltweit
auf nur vier Staaten: China, Iran, Vietnam und USA.
120 Staaten haben die Todesstrafe bisher im Gesetz oder
in der Praxis abgeschafft, darunter 2004 die Türkei.
Und in den USA werden zumindest keine Minderjährigen
mehr hingerichtet. Doch gibt es auch Rückschritte:
Im Irak und in Sri Lanka wurde die Todesstrafe wieder
eingeführt.
Hinrichtungen
2004
Wie Amnesty International (ai)
am 5. April 2005 berichtete, wurden 2004 weltweit mindestens
3797 Menschen in 25 Staaten hingerichtet. Da in vielen
Ländern die Todesstrafe unter Geheimhaltung angewendet
wird, liegt die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen
vermutlich wesentlich höher. An der Spitze steht
China mit mindestens 3400 Exekutionen. Als Basis für
die angegebene Zahl gab ai Internetberichte über
Exekutionen an. Die chinesische Regierung weigert sich
bisher, offizielle Angaben dazu zu machen. Hinter China
folgen der Iran mit mindestens 159, Vietnam mit 64 und
die USA mit 59 Hinrichtungen. Weitere 7395 Menschen
wurden im Jahr 2004 in 64 Ländern zum Tode verurteilt.
Todesstrafe
in 76 Staaten möglich
Bis Ende 2004 war die Todesstrafe laut ai in 84 Staaten
für alle Verbrechen abgeschafft; in weiteren zwölf
gilt sie nur noch für außergewöhnliche
Tatbestände wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen
nach Militärrecht, in mindestens 24 weiteren Ländern
gibt es die Todesstrafe zwar noch, sie wird aber seit
zehn oder mehr Jahren nicht mehr vollstreckt. 76 Staaten
oder Territorien halten somit noch an der Todesstrafe
fest, auch wenn nicht alle von ihnen im Jahr 2004 Todesurteile
verhängt oder vollstreckt haben.
2004 haben fünf Länder
die Todesstrafe für alle Vergehen abgeschafft:
Bhutan, Griechenland, Samoa, Senegal und die Türkei.
Hingegen haben die Regierungen im Irak und in Sri Lanka
beschlossen, die Todesstrafe wieder zu vollstrecken.
Der Oberste Gerichtshof der USA
beschloss am 1. März 2005 mit fünf zu vier
Stimmen die Abschaffung der Todesstrafe für minderjährige
Straftäter. Die Vollstreckung der Todesstrafe bei
Verurteilten, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren alt
waren, verstoße gegen das in der Verfassung verankerte
Verbot grausamer Bestrafung, stellten die Richter fest.
Solche Hinrichtungen waren in 19 US-Bundesstaaten erlaubt.
In den Todeszellen befinden sich 72 Verurteilte, deren
Strafen umgewandelt werden müssen. Seit Wiedereinführung
der Todesstrafe 1976 sind in den USA 22 Personen hingerichtet
worden, die zur Tatzeit minderjährig waren -
allein 13 davon in Texas, dem Heimatstaat von US-Präsident
George W. Bush. Der Supreme Court hatte 1988 bereits
die Hinrichtung von Straftätern unter 16 Jahren
verboten.
2004 wurde die Todesstrafe an Minderjährigen
laut ai in China und im Iran vollstreckt, obwohl beide
Staaten das 1990 in Kraft getretene Ȇbereinkommen
über die Rechte des Kindes« (kurz: Kinderrechtskonvention)
ratifiziert haben, das die Hinrichtung von Jugendlichen
unter 18 Jahren verbietet.
In der Bundesrepublik Deutschland
wurde die Todesstrafe 1949 abgeschafft, in Berlin (West)
durch Gesetz vom 8. Januar 1951. In der DDR war sie
bis 1987 zulässig. In Österreich wurde sie
1968 abgeschafft. In der Schweiz hat das Strafgesetzbuch
von 1937 die bis dahin in einigen Kantonen zulässige
Todesstrafe beseitigt, im Schweizer Militärstrafrecht
ist sie zum 1. September 1992 aufgehoben worden.
Weitere Informationen im Internet zum Thema:
Amnesty
International (ai)
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Weltkarte
zur Todesstrafe
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