Der Fischer Weltalmanach
nachrichtenstaatenbiografienkulturarchivglossar




Biografien

wissensquiz
stichwort
buch
cd rom

tauschbörse

buch tipps
faq
links
bestellen
kontakt

 

fischer taschenbuch verlag



www.weltalmanach.de
Todesstrafe
 

Im Jahr 2004 entfielen 97 Prozent aller Hinrichtungen weltweit auf nur vier Staaten: China, Iran, Vietnam und USA. 120 Staaten haben die Todesstrafe bisher im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, darunter 2004 die Türkei. Und in den USA werden zumindest keine Minderjährigen mehr hingerichtet. Doch gibt es auch Rückschritte: Im Irak und in Sri Lanka wurde die Todesstrafe wieder eingeführt.

Hinrichtungen 2004
Wie Amnesty International (ai) am 5. April 2005 berichtete, wurden 2004 weltweit mindestens 3797 Menschen in 25 Staaten hingerichtet. Da in vielen Ländern die Todesstrafe unter Geheimhaltung angewendet wird, liegt die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen vermutlich wesentlich höher. An der Spitze steht China mit mindestens 3400 Exekutionen. Als Basis für die angegebene Zahl gab ai Internetberichte über Exekutionen an. Die chinesische Regierung weigert sich bisher, offizielle Angaben dazu zu machen. Hinter China folgen der Iran mit mindestens 159, Vietnam mit 64 und die USA mit 59 Hinrichtungen. Weitere 7395 Menschen wurden im Jahr 2004 in 64 Ländern zum Tode verurteilt.

Todesstrafe in 76 Staaten möglich
Bis Ende 2004 war die Todesstrafe laut ai in 84 Staaten für alle Verbrechen abgeschafft; in weiteren zwölf gilt sie nur noch für außergewöhnliche Tatbestände wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht, in mindestens 24 weiteren Ländern gibt es die Todesstrafe zwar noch, sie wird aber seit zehn oder mehr Jahren nicht mehr vollstreckt. 76 Staaten oder Territorien halten somit noch an der Todesstrafe fest, auch wenn nicht alle von ihnen im Jahr 2004 Todesurteile verhängt oder vollstreckt haben.

2004 haben fünf Länder die Todesstrafe für alle Vergehen abgeschafft: Bhutan, Griechenland, Samoa, Senegal und die Türkei. Hingegen haben die Regierungen im Irak und in Sri Lanka beschlossen, die Todesstrafe wieder zu vollstrecken.

Der Oberste Gerichtshof der USA beschloss am 1. März 2005 mit fünf zu vier Stimmen die Abschaffung der Todesstrafe für minderjährige Straftäter. Die Vollstreckung der Todesstrafe bei Verurteilten, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren alt waren, verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Verbot grausamer Bestrafung, stellten die Richter fest. Solche Hinrichtungen waren in 19 US-Bundesstaaten erlaubt. In den Todeszellen befinden sich 72 Verurteilte, deren Strafen umgewandelt werden müssen. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 sind in den USA 22 Personen hingerichtet worden, die zur Tatzeit minderjährig waren - allein 13 davon in Texas, dem Heimatstaat von US-Präsident George W. Bush. Der Supreme Court hatte 1988 bereits die Hinrichtung von Straftätern unter 16 Jahren verboten.

2004 wurde die Todesstrafe an Minderjährigen laut ai in China und im Iran vollstreckt, obwohl beide Staaten das 1990 in Kraft getretene »Übereinkommen über die Rechte des Kindes« (kurz: Kinderrechtskonvention) ratifiziert haben, das die Hinrichtung von Jugendlichen unter 18 Jahren verbietet.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe 1949 abgeschafft, in Berlin (West) durch Gesetz vom 8. Januar 1951. In der DDR war sie bis 1987 zulässig. In Österreich wurde sie 1968 abgeschafft. In der Schweiz hat das Strafgesetzbuch von 1937 die bis dahin in einigen Kantonen zulässige Todesstrafe beseitigt, im Schweizer Militärstrafrecht ist sie zum 1. September 1992 aufgehoben worden.

Weitere Informationen im Internet zum Thema:

Amnesty International (ai)
Sektion Deutschland
Europarat
Weltkarte zur Todesstrafe

   
zurück  

| nachrichten | staaten | biografien | kultur | archiv | glossar | wissensquiz |
| stichworte| buch | cd-rom | tauschbörse | buch-tipps | faq | links | bestellen | kontakt |