Schutz
des Kultur- und Naturerbes der Welt
Der Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Menschheit liegt nicht allein in der
Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe
der Völkergemeinschaft. Festgeschrieben ist dieses
Ziel in der von der UN-Organisation für Bildung,
Wissenschaft und Kultur (UNESCO)
1972 verabschiedeten Welterbekonvention, die bisher
von 178 Staaten unterzeichnet wurde.
Welterbekonvention
Das Ȇbereinkommen zum Schutz des Kultur-
und Naturerbes der Welt« (kurz: Welterbekonvention)
sieht die Erfassung weltweit herausragender Kulturgüter
und Naturgebiete und ihre dauerhafte Sicherung als Erbe
der gesamten Menschheit vor. Ein Unterzeichnerstaat
verpflichtet sich, die innerhalb seiner Landesgrenzen
gelegenen Denkmäler von außergewöhnlicher,
weltweiter Bedeutung zu schützen und zu erhalten.
Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedstaaten der UNESCO
Fachberatung zur Erhaltung ihrer Denkmäler, die
Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Die
Signaturstaaten wählen 21 Vertreter in das »Komitee
für das Welterbe«, das jährlich zusammentritt.
Das Welterbekomitee entscheidet darüber, welche
der Denkmäler, die von den Unterzeichnerstaaten
vorgeschlagen werden, in die Liste des Kultur- und Naturerbes
der Welt aufgenommen werden. Es verwaltet auch den »Welterbe-Fonds«,
der aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden gespeist
wird, und legt fest, welche technischen und finanziellen
Hilfen denjenigen Ländern, die darum gebeten haben,
zur Verfügung gestellt werden.
Welterbeliste
Das Welterbekomitee der UNESCO hat auf seiner 28. Generalkonferenz
in Suzhou (China) vom 25. Juni bis 7. Juli 2004 weitere
34 bedeutende Kultur- und Naturstätten in 29 Staaten
in die Liste des schützenswerten Welterbes der
Menschheit aufgenommen; sie umfasst nunmehr 788 Stätten
in 134 Staaten. Davon sind 611 Kultur-, 154 Natur- und
23 gemischte Denkmäler (die sowohl dem Kultur-
als auch dem Naturerbe angehören). Auf der Liste
stehen u.a. die Pyramiden in Ägypten, Venedig,
die Chinesische Mauer, der Serengeti-Nationalpark in
Tansania, der Grand Canyon in den USA und das Great
Barrier Reef vor Australien. Von den 2004 neu aufgenommenen
Stätten zählen 29 zum Weltkulturerbe -
darunter die aus der Periode der Achaimeniden (6. bis
4. Jahrhundert v. Chr.) stammende Zitadelle der am 26.
Dezember 2003 durch ein Erdbeben fast völlig zerstörten
iranischen Stadt Bam - und fünf zum Weltnaturerbe
- darunter der Ilulissat-Eisfjord an der Westküste
Grönlands (Dänemark) mit dem aktivsten Gletscher
der Welt. Aus Deutschland kamen das Rathaus und der
Roland von Bremen als Kulturerbe sowie das Elbtal in
Dresden und - als polnisch-deutscher Eintrag -
der Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau als Naturerbe
hinzu.
Deutschland:
In Deutschland gibt es damit jetzt insgesamt 30 Welterbe-Stätten,
darunter der Kölner und der Aachener Dom, die Berliner
Museumsinsel, das klassische Weimar, die Luthergedenkstätten
Eisleben und Wittenberg, die Hansestädte Wismar
und Stralsund, das Obere Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim
und Koblenz sowie das Industriedenkmal Essener Zeche
Zollverein. Mit dem Dresdner Elbtal wurde ein 19,3 Quadratkilometer
großer Flussabschnitt zwischen Schloss Übigau
westlich des Dresdner Stadtzentrums und Schloss Pillnitz
im Osten unter den besonderen Schutz der UNESCO
gestellt. Der Bremer Roland wacht seit 600 Jahren auf
dem Marktplatz vor dem Rathaus über die Stadt.
Nach der Überlieferung ist die Freiheit Bremens
solange nicht in Gefahr, wie der 9,61 Meter hohe Riese
aufrecht steht. Das Rathaus mit seiner Renaissance-Fassade
feiert 2005 seinen 600. Geburtstag. Der Muskauer Park/Park
Muzakowski, eine von Hermann Fürst von Pückler-Muskau
(1785-1871) geschaffene Landschaft, erstreckt
sich über 750 Hektar; zwei Drittel der Fläche
liegen auf polnischem Boden.
Rote
Liste:
Stark gefährdete Stätten des Welterbes werden
von der UNESCO in eine »Rote Liste« aufgenommen.
Wegen Bauprojekten am Rheinufer hat das Welterbekomitee
am 5. Juli 2004 den 1996 zum Weltkulturerbe erklärten
Kölner Dom auf die Rote Liste der bedrohten Weltkulturgüter
gesetzt. Begründet wurde dies u.a. mit den umstrittenen
Plänen für den Bau mehrerer Hochhäuser
im rechtsrheinischen Köln, durch die der Blick
auf die weltberühmte gotische Kathedrale am linken
Rheinufer verstellt werden könnte. Zuvor hatte
der Ausschuss die Tempelanlage in Angkor (Kambodscha)
von der Liste genommen, weil die Restaurierung und Sicherung
der Anlage gelungen sei. Ebenfalls als nicht mehr gefährdet
eingestuft werden die Erdfestung Bahla in Oman und der
Nationalpark der Rwenzori-Berge in Uganda. Insgesamt
stehen 33 Welterbe-Stätten auf der Roten Liste.
Weltdokumentenerbe:
Die UNESCO hat 1992 ein Programm zum Erhalt des dokumentarischen
Erbes der Menschheit (»Memory of the World«)
ins Leben gerufen. Damit will sie dokumentarische Zeugnisse,
die in Archiven, Bibliotheken, Dokumentationsstellen,
Museen, Gedenkstätten und anderen kulturellen Institutionen
überliefert sind, sichern und auf neuen informationstechnischen
Wegen weltweit zugänglich zu machen. Entstehen
soll ein »Weltregister des Memory of the World«
in Gestalt eines universellen digitalen Netzwerks mit
ausgewählten herausragenden Dokumenten: wertvolle
Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate,
Bild-, Ton- und Filmdokumente. Deutschland ist mit sechs
Einträgen vertreten: den historischen Beständen
des Phonogrammarchivs bei der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz in Berlin, mit Gutenbergs Erfindung des
Buchdrucks um 1450 (gemeinsam aufgenommen mit der koreanischen
Buchdruckerfindung von 1377), dem literarischen Nachlass
Goethes, Beethovens 9. Sinfonie, den Reichenauer Handschriften
aus ottonischer Zeit und Fritz Langs Stummfilmklassiker
»Metropolis« von 1925/26.
Weiterführende Links:
Deutsche
UNESCO-Kommission: www.unesco.de
UNESCO-International:
www.unesco.org
Welterbekonvention:
www.unesco.de/c_bibliothek/welterbekonvention.htm
Fürst-Pückler-Park
in Bad Muskau: www.muskauer-park.de
Bremer
Rathaus: www.rathaus-bremen.de
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