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UNESCO-Welterbe
 

Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
Der Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Festgeschrieben ist dieses Ziel in der von der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) 1972 verabschiedeten Welterbekonvention, die bisher von 178 Staaten unterzeichnet wurde.

Welterbekonvention
Das »Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt« (kurz: Welterbekonvention) sieht die Erfassung weltweit herausragender Kulturgüter und Naturgebiete und ihre dauerhafte Sicherung als Erbe der gesamten Menschheit vor. Ein Unterzeichnerstaat verpflichtet sich, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu erhalten. Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedstaaten der UNESCO Fachberatung zur Erhaltung ihrer Denkmäler, die Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Die Signaturstaaten wählen 21 Vertreter in das »Komitee für das Welterbe«, das jährlich zusammentritt. Das Welterbekomitee entscheidet darüber, welche der Denkmäler, die von den Unterzeichnerstaaten vorgeschlagen werden, in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt aufgenommen werden. Es verwaltet auch den »Welterbe-Fonds«, der aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden gespeist wird, und legt fest, welche technischen und finanziellen Hilfen denjenigen Ländern, die darum gebeten haben, zur Verfügung gestellt werden.

Welterbeliste
Das Welterbekomitee der UNESCO hat auf seiner 28. Generalkonferenz in Suzhou (China) vom 25. Juni bis 7. Juli 2004 weitere 34 bedeutende Kultur- und Naturstätten in 29 Staaten in die Liste des schützenswerten Welterbes der Menschheit aufgenommen; sie umfasst nunmehr 788 Stätten in 134 Staaten. Davon sind 611 Kultur-, 154 Natur- und 23 gemischte Denkmäler (die sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe angehören). Auf der Liste stehen u.a. die Pyramiden in Ägypten, Venedig, die Chinesische Mauer, der Serengeti-Nationalpark in Tansania, der Grand Canyon in den USA und das Great Barrier Reef vor Australien. Von den 2004 neu aufgenommenen Stätten zählen 29 zum Weltkulturerbe - darunter die aus der Periode der Achaimeniden (6. bis 4. Jahrhundert v. Chr.) stammende Zitadelle der am 26. Dezember 2003 durch ein Erdbeben fast völlig zerstörten iranischen Stadt Bam - und fünf zum Weltnaturerbe - darunter der Ilulissat-Eisfjord an der Westküste Grönlands (Dänemark) mit dem aktivsten Gletscher der Welt. Aus Deutschland kamen das Rathaus und der Roland von Bremen als Kulturerbe sowie das Elbtal in Dresden und - als polnisch-deutscher Eintrag - der Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau als Naturerbe hinzu.

Deutschland:
In Deutschland gibt es damit jetzt insgesamt 30 Welterbe-Stätten, darunter der Kölner und der Aachener Dom, die Berliner Museumsinsel, das klassische Weimar, die Luthergedenkstätten Eisleben und Wittenberg, die Hansestädte Wismar und Stralsund, das Obere Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz sowie das Industriedenkmal Essener Zeche Zollverein. Mit dem Dresdner Elbtal wurde ein 19,3 Quadratkilometer großer Flussabschnitt zwischen Schloss Übigau westlich des Dresdner Stadtzentrums und Schloss Pillnitz im Osten unter den besonderen Schutz der UNESCO gestellt. Der Bremer Roland wacht seit 600 Jahren auf dem Marktplatz vor dem Rathaus über die Stadt. Nach der Überlieferung ist die Freiheit Bremens solange nicht in Gefahr, wie der 9,61 Meter hohe Riese aufrecht steht. Das Rathaus mit seiner Renaissance-Fassade feiert 2005 seinen 600. Geburtstag. Der Muskauer Park/Park Muzakowski, eine von Hermann Fürst von Pückler-Muskau (1785-1871) geschaffene Landschaft, erstreckt sich über 750 Hektar; zwei Drittel der Fläche liegen auf polnischem Boden.

Rote Liste:
Stark gefährdete Stätten des Welterbes werden von der UNESCO in eine »Rote Liste« aufgenommen. Wegen Bauprojekten am Rheinufer hat das Welterbekomitee am 5. Juli 2004 den 1996 zum Weltkulturerbe erklärten Kölner Dom auf die Rote Liste der bedrohten Weltkulturgüter gesetzt. Begründet wurde dies u.a. mit den umstrittenen Plänen für den Bau mehrerer Hochhäuser im rechtsrheinischen Köln, durch die der Blick auf die weltberühmte gotische Kathedrale am linken Rheinufer verstellt werden könnte. Zuvor hatte der Ausschuss die Tempelanlage in Angkor (Kambodscha) von der Liste genommen, weil die Restaurierung und Sicherung der Anlage gelungen sei. Ebenfalls als nicht mehr gefährdet eingestuft werden die Erdfestung Bahla in Oman und der Nationalpark der Rwenzori-Berge in Uganda. Insgesamt stehen 33 Welterbe-Stätten auf der Roten Liste.

Weltdokumentenerbe:
Die UNESCO hat 1992 ein Programm zum Erhalt des dokumentarischen Erbes der Menschheit (»Memory of the World«) ins Leben gerufen. Damit will sie dokumentarische Zeugnisse, die in Archiven, Bibliotheken, Dokumentationsstellen, Museen, Gedenkstätten und anderen kulturellen Institutionen überliefert sind, sichern und auf neuen informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen. Entstehen soll ein »Weltregister des Memory of the World« in Gestalt eines universellen digitalen Netzwerks mit ausgewählten herausragenden Dokumenten: wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente. Deutschland ist mit sechs Einträgen vertreten: den historischen Beständen des Phonogrammarchivs bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, mit Gutenbergs Erfindung des Buchdrucks um 1450 (gemeinsam aufgenommen mit der koreanischen Buchdruckerfindung von 1377), dem literarischen Nachlass Goethes, Beethovens 9. Sinfonie, den Reichenauer Handschriften aus ottonischer Zeit und Fritz Langs Stummfilmklassiker »Metropolis« von 1925/26.

Weiterführende Links:

Deutsche UNESCO-Kommission: www.unesco.de
UNESCO-International: www.unesco.org
Welterbekonvention: www.unesco.de/c_bibliothek/welterbekonvention.htm
Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau: www.muskauer-park.de
Bremer Rathaus: www.rathaus-bremen.de


UNESCO

 


Welterbekonvention

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


UNESCO Deutschland

 


Muskauer Park

 


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